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Mitteilungen

16.06.2005

Grundschulschließungen

Anna Schmidt

Wer bestellt, muss bezahlen! SPD Fraktion beantragt: Stadt Lebach soll klagen!

In seiner heutigen Sitzung stellt der Stadtrat Lebach Geld für den Umbau der Schulen in Steinbach und Landsweiler zur Verfügung; die Umbauten werden schätzungsweise ca. <?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

70 000 Euro kosten. Dieses Geld müssen wir ausgeben, damit die Kinder in den beiden Schulen im Herbst überhaupt ordnungsgemäß unterrichtet werden können. Gleichzeitig sollen die Schulen in Aschbach und Dörsdorf - nach dem Willen der Landesregierung - leer und verlassen sein.

 

Die Kosten, die durch den Bustransport der Schülerinnen und Schüler entstehen werden, schätzt die Verwaltung auf ca. 20 000 Euro -  allein für 2005.

 

Somit entstehen der Stadt Lebach in diesem Jahr Kosten von rund 90 000 Euro; kein Cent ist im Haushalt eingestellt; wir müssen unsere Rücklage angreifen.

Zusammengefasst: Wir müssen für die Politik der CDU-Landesregierung, die wir nicht wollen, Geld ausgeben, das wir nicht haben.

 

Die Stadt Lebach ist zwar die im Landkreis Saarlouis am härtesten getroffene Kommune, allerorten wird jedoch zurzeit in den Rathäusern gerechnet, welche Kosten auf die jeweilige Kommune zukommen. Und es regt sich auch vielerorts Widerstand dagegen, dass das Land auf Kosten und zu Lasten seiner Kommunen spart.

 

Wie der Saarbrücker Zeitung vom 14.6.2005 zu entnehmen war, plant der Bürgermeister von Kleinblittersdorf, Stephan Strichertz, gemeinsam mit anderen Gemeinden die Landesregierung vor dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof zu verklagen. Die beabsichtigte Klage stützt sich auf den Artikel 120 der saarländischen Verfassung, in dem es heißt: „Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel.“

 

Die SPD-Fraktion beantragt:

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich der Klage anderer Kommunen anzuschließen, welche darauf abzielt, dass das Land den Kommunen einen Ausgleich für die Kosten, die diesen durch die Änderung des Schulordnungsgesetzes entstehen, gewährt.

 

Anna Schmidt

 

P.S.:

Der Antrag kann hier abgerufen werden.


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