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SPD SV Lebach 

Mitteilungen

03.12.2012

Minikreisel - Faktencheck

Fazit zum Verhalten des Bürgermeisters und der Jamaika-Koalition in Lebach

Die getroffenen Hunde bellten und heulten!

Hugo Müller

Stadtverbandsvorsitzender Hugo Müller fasst die Chronologie und die Argumente für und wider den Minikreisel "unner der Breck" zusammen -   und verweist auf die vom Verkehrsministerium und vom stellv. Leiter der Zentralen Verkehrspolizeilichen Dienste, dem Ersten Polizeihauptkommissar Bernd Brutscher, vorgelegten Stellungnahmen zu diesem "Projekt".

Aufbauend auf dem mehrheitlichen Beschluss des Stadtrates Lebach von Sept. 2011 hat die Verwaltungsspitze einen Zuschuss der Landesregierung beantragt. Der Zuschuss ist wohl in Bezug auf das GVFG-Programm 2012 – 2016 (das ist der Fördertopf zur Förderung kommunaler Verkehrswegeplanungen) beim Ministerium für Inneres und Sport gestellt worden. Dieses hat dann den Antrag und die Unterlagen im Frühjahr an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zur Prüfung und Bewertung gesandt. Dort wurde allerdings keine Prüfung vorgenommen, weil die zugesandten Unterlagen nicht vollständig waren.

 

Daher hat das Verkehrsministerium gegenüber dem Innenministerium ausgeführt: „Eine abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit kann erst nach Vorlage von detaillierten Planungsunterlagen (z.B. Nachweis der Leitungsfähigkeit, Verkehrsunfallstatistik) vorgenommen werden.“ Da in der Folge keine weiteren Unterlagen vorgelegt wurden, gab es überhaupt keine Aussagen zu einer Bezuschussung, insofern auch keine fachtechnischen Aussagen des Fachministeriums zum Projekt Minikreisel. Man darf davon ausgehen, dass der Zuschuss des Innenministeriums über rund 200.000,- schließlich aus einem anderen Topf gegeben wurde, bei dem man die Fachmeinung des Verkehrsministeriums nicht mehr brauchte.

 

Die Übergabe des Bewilligungsbescheides im Juli 2012 kam daher auch für uns zeitlich überraschend. Die mediale begründende Botschaft, mit dem Bau eines Minikreisels könne man einen unsicheren Knotenpunkt entschärfen und den Verkehr deutlich sicherer machen, hat uns allerdings veranlasst, die Frage der Unfallsituation am Knoten Marktstraße/ Am Markt zu recherchieren. In einer offiziellen Stellungnahme schreibt hierzu der Verkehrsexperte, stv. Leiter der zentralen verkehrspol. Dienste und Mitglied der Landesunfallkommission, EPHK Bernd Brutscher:

 

"Alle von der saarländischen Polizei vor Ort oder per Protokollaufnahme aufgenommenen Verkehrsunfälle werden elektronisch erfasst und können ortsbezogen zugeordnet werden. Für den o. g. Einmündungsbereich wurde eine Auswertung für die Jahre 2009, 2010 und 2011 vorgenommen. In diesen drei Jahren ereigneten sich im Einmündungsbereich Marktstraße – Straße „Am Markt“ drei Verkehrsunfälle, bei denen eine Person leicht verletzt wurde. Zweimal war die Unfallursache ein Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen und einmal lag ein Fehler beim Rückwärtsfahren/ Wenden vor."

Die Bewertung dieser Situation folgt: "Die Steuerung und Beeinflussung des Faktors „Straße“ an einer Örtlichkeit, an der der Sicherheitsspielraum in der Vergangenheit regelmäßig nicht ausreichend war, ist die Aufgabe von Polizei und den o. g. Partnern in der Unfallkommission. Diese örtliche Unfalluntersuchung orientiert sich an bundeseinheitlichen Standards, die ihre Grundlagen in wissenschaftlichen Untersuchungen haben.

Bundeseinheitlich spricht man von Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden. Liegen solche Stellen oder Linien vor, werden von der Unfallkommission Therapievorschläge unterbreitet, um das Zustandekommen von Verkehrsunfällen an diesen Örtlichkeiten zu verhindern. Diese Therapievorschläge richten sich unter anderem nach der Örtlichkeit, den Unfallarten, -typen und –ursachen.

Die Grenzwerte für Unfallhäufungsstellen sind innerhalb eines Jahres 5 Verkehrsunfälle oder in einem Zeitraum von 3 Jahren 3 Verkehrsunfälle, bei denen Personen getötet oder schwer verletzt wurden. Bei 3 Verkehrsunfällen innerhalb von 3 Jahren, bei denen lediglich eine Person leicht verletzt wurde, sind diese Grenzwerte ersichtlich nicht erfüllt. Mithin wird auch nicht von einer Unfallhäufung gesprochen und Therapiemaßnahmen werden aus verkehrsunfallpräventiven Gründen nicht vorgeschlagen. Dies ist bei der Einmündung Marktstraße – Straße „Am Markt“ so der Fall. Es gibt - nach den hier vorliegenden Unterlagen - keine Gründe, die dortige Verkehrsführung aus Sicht der Verkehrsunfallprävention zu ändern!"

 

Seine Zusammenfassung lautet daher : "Der Einmündungsbereich Marktstraße – Straße „Am Markt“ ist keine Unfallhäufungsstelle. Die Anzahl der Verkehrsunfälle und die Unfallursachen geben aus Sicht der Verkehrsunfallprävention keine Veranlassung, die Verkehrsführung zu ändern."

 

Wir haben übrigens diese Stellungnahme angefordert, weil BM Schmidt unserem Antrag, B. Brutscher als Experten in den Stadtrat einzuladen, ohne weitere Begründung nicht nachkam. Weil wir erwarteten, dass auch der zweite Experte (der Leiter des Landesbetriebes für Straßenbau), den wir zur Frage der Sinnhaftigkeit eines Minikreisel an dieser Stelle einladen lassen wollten, vom BM nicht eingeladen wird, haben wir auch hier über das Verkehrsministerium eine Stellungnahme zu konkreten Fragen erbeten.

 

Zu den wesentlichsten Aussagen in der offiziellen Stellungnahme des Verkehrsministeriums in Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau gehören:

- Inmitten der Kreisinsel befindet sich der Brückenpfeiler des Bauwerks der darüber gelegenen B268. Dieses wird in der dargestellten Lage nicht nur die Sichtbeziehungen untereinander z.T. erheblich behindern, sondern stellt im Besonderen im Falle eines Unfalles mit Beschädigung dieses Pfeilers ein erhebliches Sicherheitsrisiko für das Bauwerk und somit für den in der darüber liegenden Ebene geführten Verkehr dar.

- Weiterhin muss davon ausgegangen werden, dass im Sanierungsfall des Bauwerkes die gesamte Verkehrsanlage KVP komplett gesperrt werden müsste.

- Die überdimensionierte Kreisfahrbahn begünstigt zu hohe Geschwindigkeiten In der Fahrrelation Marktstraße – Am Markt (von der Kirche kommend in Richtung Bahnhof) besteht eine ERHEBLICHE Gefahr von Falschfahrten. D.h. hier wird sich in erhöhtem Maß ein direktes „Durchschießen“ entgegen der Fahrtrichtung des KVP´s einstellen.

 

ERHEBLICHES SICHERHEITSRISIKO!!!

 

- Für die Wendefahrt von Sattelzügen von und zum Bahnhof ist es erforderlich, über den überbreiten Gehweg zu fahren. Dies vereinbart sich keinesfalls mit der Trennung der Verkehrsarten und wird als erhebliches Sicherheitsrisiko erachtet.

Die fachliche Zusammenfassung des Verkehrsministeriums lautet schließlich: "Insgesamt ist zusammenzufassen, dass aus fachtechnischer Sicht und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Kreisverkehr für diese Stelle nicht die geeignete Knotenpunktform ist."

 

Ganz interessant war übrigens, zu erfahren, dass die Zusammenhänge, die BM Schmidt in seinen Kommentaren im letzten Lebacher Anzeiger nahelegt, nämlich dass auch Experten wie der renommierte Prof. Brilon das Projekt für richtig halten, nicht stimmt. Wir haben nämlich das Verkehrsministerium gefragt:

Hat Prof. Brilon von der Ruhr-Uni Bochum zum in Rede stehenden Kreisel Einschätzungen in der Untersuchung der Verkehrssituation in Lebach formuliert, die seinerzeit vom LfS in Auftrag gegeben war?

Und die Antwort: "Prof. Brilon hat im Auftrag des LfS den „Kreisel Scherer“ bearbeitet und die Straßenachse B 268 bis zur B 269, in diesem Zusammenhang auch den bestehenden Mini-KVP im Abgang zum Bahnhof. Nach unserem Kenntnisstand wurde zu dem in Rede stehenden Kreisel von Prof. Brilon keine Einschätzung abgegeben.

 

Als unsere Fraktionsvorsitzende Anna Schmidt am Donnerstag all diese Argumente auf den Tisch brachte, gab es keinerlei sachliche Gegenargumentation. Der CDU-Fraktionsvorsitzende warf uns billigen Wahlkampf vor, der CDU-Ortsvorsteher von Lebach sprach von Stammtisch- und Faschingsniveau. Und BM Arno Schmidt (der damit den Vogel abschoss!!) meinte gar, der Landesbetrieb für Straßenbau sei ja für diese Gemeindestraßen gar nicht zuständig, daher brauche deren Einschätzung auch keine Beachtung zu erfahren.

 

Meine Interpretation: Die getroffenen Hunde bellten und heulten!

 

Zusammenfassung: Die Verwaltungsspitze, gemeinsam mit CDU, FDP und Grünen, wollen dieses Projekt Minikreisel auf "Teufel komm raus" durchsetzen. Fachfragen sind dabei nicht willkommen. Von den Experten im Saarland geäußerte Bedenken und Sicherheitsrisiken werden einfach ignoriert. Man hat einen Zuschuss, und den will man nicht gefährden. Dass man am Ende als Stadt Lebach das Doppelte wird drauflegen müssen (mit Baukosten, Planungskosten und Untergrundarbeiten erwarten wir eine Gesamtsumme von 400.000,-), soll gefälligst verschwiegen bleiben. Und das in Zeiten, in denen die Sparpflicht es notwendig macht, Friedhofs-, Hallenbenutzungs- und Kindergartengebühren zu erhöhen. Das alles schreit zum Himmel!

 

Wir werden an dem Thema weiterarbeiten.

 

Beste Grüße

Hugo Müller

 

P.S.:

Lesen Sie bitte hier unbedingt die Stellungnahme des stellv. Leiters der Zentralen Verkehrspolizeilichen Dienste, des Ersten Polizeihauptkommissars Bernd Brutscher (einem bundesweit ausgewiesenen Verkehrssicherheitsexperten und Kenner der Lebacher Verhältnisse, weil er einige Jahre als stellv. Leiter der Polizeiinspektion Lebach tätig war) und der Fachabteilung im saarländischen Verkehrsministerium!

 

Die Stellungnahmen sind hier unten als PDF-Dateien angehängt. Beim Anklicken öffnen sich die Dateien.

 

Danach werden Sie sich umso mehr über Jamaika in Lebach wundern! Unglaublich!


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