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Mitteilungen

07.11.2010

Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz – erstes Opfer der Schuldenbremse?

Anna Schmidt, Fraktionsvorsitzende

Die SPD-Fraktion bittet den Bürgermeister um Auskunft über die Zukunft der Kindertageseinrichtungen in Lebach

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2010 hat der Rat der Stadt Lebach einen umfangreichen Nachtragshaushalt beschlossen. Der über Kredite zu finanzierende Eigenanteil an der Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen wurde von Im Haushalt geplanten 140 000 € auf 1 655 000 € angehoben. Mit diesem Geld wollte die Stadt Lebach einen weiteren Beitrag zur Einlösung des Rechtsanspruchs auf „Betreuung ab eins“ leisten.

 

Selbstverständlich sind Rat und Stadtverwaltung davon ausgegangen, dass das Land seinen Anteil an der Finanzierung i.H.v. 40% bei Krippenplätzen und 30% bei Kindergartenplätzen leistet. Dies muss jetzt jedoch in Frage gestellt werden. In einem Schreiben an die Landräte(!) erklärte das Bildungsministerium (vgl. SZ vom 22.10.2010), dass es ab 1. November  keine Förderanträge von Kommunen für Bau- uns Sanierungsmaßnahmen in Kindergärten und Krippen mehr entgegen nimmt.

 

 

Die SPD-Fraktion möchte wissen:

 

  • Welche Informationen hat Bürgermeister Arno Schmidt, die über das in der SZ Berichtete hinausgehen?
  • Welche Kosequenzen hat die Maßnahme der Landesregierung für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Lebach, z.B. für das Vorhaben, den städtischen Kindergarten in der Dillinger Straße umzubauen und im Zuge dieser Sanierung Kinderkrippenplätze einzurichten?
  • Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um der gesetzlichen Verpflichtung, bis 2013 ein Betreuungsangebot aller unter dreijährigen Kinder vorzuhalten, zu erfüllen, wenn die Landesregierung sich aus der Ko-Finanzierung zurückzieht?

 

Anna Schmidt

Dateien:
KiTa-Ausbau_01.pdf (28 K)

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