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SPD SV Lebach 

Mitteilungen

21.08.2008

Aus dem Stadtrat

Anna Schmidt, Fraktionssprecherin

Neugestaltung des Bitscher Platzes   und   3 Windkraftanlagen auf dem Hoxberg

 

Stellungnahme des Stadtrates Lebach zur geplanten Errichtung von

3 Windkraftanlagen auf dem Hoxberg

 

 

 

 

 

Das Stuttgarter Unternehmen Natenco plant die Errichtung von 3 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nalbach (Gemarkung Körprich). Die geplanten Windräder bestehen aus 100 m hohen Masten und haben Rotoren von 77 m Durchmesser; insgesamt erreichen sie so eine Höhe von 137 m.

Am Mittwoch, dem 9. Juli 2008, fand auf dem Hoxberg eine Veranstaltung statt, die der Information der Bürgerinnen und Bürger diente. Bei dieser Veranstaltung stellte Herr Böttcher von der Firma Natenco die – schon recht weit gediehenen Planungen – vor; Ende September 2008 soll das Genehmigungsverfahren beginnen. In dieser Veranstaltung wurde aber auch deutlich, dass die Bewohner des Stadtteils Hoxberg den Planungen kritisch gegenüber-stehen. Vor allem der geringe Abstand zweier Windräder zur Bebauung Hoxberg (700 m) wurde kritisiert.

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Rat der Stadt Lebach fordert die Gemeinde Nalbach und die Firma Natenco auf, bei der Errichtung der geplanten Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1000 m von der Bebauung des Stadtteils Hoxberg der Stadt Lebach einzuhalten.

 

Begründung:

Die Errichtung von Windkraftanlagen wird in dichtbesiedelten Gebieten wie dem unseren von den betroffenen Anwohnern stets mit Argwohn betrachtet. Neben der ästhetischen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes werden vor allem Schattenschlag und eine ständige Geräuschbelästigung durch die Windräder befüchtet. Um diesen Befürchtungen zu begegnen enthält der Entwurf des Landesentwicklungsplanes Umwelt im Jahr 2003 noch die Passage"Grundlage für die Festlegung der Vorranggebiete für Windenergie war u.a. ein Abstand von 1 000 m gegenüber den Ortslagen, ...", der LEP Umwelt vom 13. Juli 2004 spricht nur noch von einem "ausreichenden Abstand". Was ist allerdings ausreichend?

Nach dem Gebot der Rücksichtnahme und der Abwägung privater und öffentlicher Belange sollten den Sorgen der betroffenen Anwohner durch die Einhaltung des auch psychologisch wichtigen "Sicherheitsabstandes" von 1 000 m zwischen der Windkraftanlage und ihren Häusern Rechnung getragen werden – wie dies im Entwurf des LEP Umwelt vom 16. Mai 2003 noch ausgeführt wird (Siehe hierzu auch die Rechtsprechung des OVG Saarlouis vom 21.2.2008).

 

Dies gilt um so mehr, als die Bewohner der Stadt Lebach in den vergangenen Jahren durch die Auswirkungen des Bergbaus bereits stark in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt waren. Alle Ratsfraktionen und die Verwaltung der Stadt Lebach haben sich in diesen Jahren stets – unbeschadet der grundsätzlichen Haltung zum Bergbau - bemüht, die Beeinträchtigungen der Menschen so gering wie möglich zu halten bzw. ihnen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen zu geben. Gleiches ist von der Gemeinde Nalbach hinlänglich bekannt. Das Engagement beider Gemeinden zum Erhalt des sozialen Friedens beim schwierigen Problem der Energiegewinnung soll auch hier handlungsleitend sein.

Der Rat der Stadt Lebach erwartet folglich, dass es gemeinsam gelingen wird, den berechtigten Forderungen der Hoxberger Bürger im nun anstehenden Genehmigungs-verfahren adäquat Rechnung zu tragen.

 

Anna Schmidt und Andreas Storb

 

 

 

 

 

Stellungnahme des Stadtrates Lebach zur geplanten Errichtung von

3 Windkraftanlagen auf dem Hoxberg

 

 

Das Stuttgarter Unternehmen Natenco plant die Errichtung von 3 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nalbach (Gemarkung Körprich). Die geplanten Windräder bestehen aus 100 m hohen Masten und haben Rotoren von 77 m Durchmesser; insgesamt erreichen sie so eine Höhe von 137 m.

Am Mittwoch, dem 9. Juli 2008, fand auf dem Hoxberg eine Veranstaltung statt, die der Information der Bürgerinnen und Bürger diente. Bei dieser Veranstaltung stellte Herr Böttcher von der Firma Natenco die – schon recht weit gediehenen Planungen – vor; Ende September 2008 soll das Genehmigungsverfahren beginnen. In dieser Veranstaltung wurde aber auch deutlich, dass die Bewohner des Stadtteils Hoxberg den Planungen kritisch gegenüber-stehen. Vor allem der geringe Abstand zweier Windräder zur Bebauung Hoxberg (700 m) wurde kritisiert.

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Rat der Stadt Lebach fordert die Gemeinde Nalbach und die Firma Natenco auf, bei der Errichtung der geplanten Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1000 m von der Bebauung des Stadtteils Hoxberg der Stadt Lebach einzuhalten.

 

Begründung:

Die Errichtung von Windkraftanlagen wird in dichtbesiedelten Gebieten wie dem unseren von den betroffenen Anwohnern stets mit Argwohn betrachtet. Neben der ästhetischen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes werden vor allem Schattenschlag und eine ständige Geräuschbelästigung durch die Windräder befüchtet. Um diesen Befürchtungen zu begegnen enthält der Entwurf des Landesentwicklungsplanes Umwelt im Jahr 2003 noch die Passage"Grundlage für die Festlegung der Vorranggebiete für Windenergie war u.a. ein Abstand von 1 000 m gegenüber den Ortslagen, ...", der LEP Umwelt vom 13. Juli 2004 spricht nur noch von einem "ausreichenden Abstand". Was ist allerdings ausreichend?

 

Nach dem Gebot der Rücksichtnahme und der Abwägung privater und öffentlicher Belange sollten den Sorgen der betroffenen Anwohner durch die Einhaltung des auch psychologisch wichtigen "Sicherheitsabstandes" von 1 000 m zwischen der Windkraftanlage und ihren Häusern Rechnung getragen werden – wie dies im Entwurf des LEP Umwelt vom 16. Mai 2003 noch ausgeführt wird (Siehe hierzu auch die Rechtsprechung des OVG Saarlouis vom 21.2.2008).

 

Dies gilt um so mehr, als die Bewohner der Stadt Lebach in den vergangenen Jahren durch die Auswirkungen des Bergbaus bereits stark in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt waren. Alle Ratsfraktionen und die Verwaltung der Stadt Lebach haben sich in diesen Jahren stets – unbeschadet der grundsätzlichen Haltung zum Bergbau - bemüht, die Beeinträchtigungen der Menschen so gering wie möglich zu halten bzw. ihnen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen zu geben. Gleiches ist von der Gemeinde Nalbach hinlänglich bekannt. Das Engagement beider Gemeinden zum Erhalt des sozialen Friedens beim schwierigen Problem der Energiegewinnung soll auch hier handlungsleitend sein.

Der Rat der Stadt Lebach erwartet folglich, dass es gemeinsam gelingen wird, den berechtigten Forderungen der Hoxberger Bürger im nun anstehenden Genehmigungs-verfahren adäquat Rechnung zu tragen.

 

 

 

Anna Schmidt und Andreas Storb


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