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Mitteilungen

22.03.2007

SPD fordert Bürgermeister Schmidt auf:

Anna Schmidt

„Lehnen Sie die Erhöhung der Abwassergebühren in der EVS-Verbandsversammlung ab!“

Die SPD-Fraktion beantragte in der Stadtratssitzung am 22.3.2007

 

 

„Der Rat der Stadt Lebach stimmt gegen die geplante Erhöhung der Abwassergebühren durch den Entsorgungsverband Saar."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

      

    • Die Verbandsversammlung des EVS hat in ihrer Sitzung am 29.06.2005 einen von der Geschäftsführung erstellten Zielkatalog für die künftige Entwicklung des EVS beschlossen, in dem es u.a. heißt : „Dreh- und Angelpunkt der Grundsatzdiskussion über die weitere Entwicklung des EVS war und ist die Entwicklung der Entsorgungskosten. Oberstes Ziel aller Bemühungen muss es daher sein, ein möglichst weitgehende Gebührenstabilität zu erreichen." Seit Jahren werfen Kenner der Politik des Entsorgungsverbandes diesem jedoch vor, Wirtschaftlichkeitspotenziale des Verbandes – so zum Beispiel im Personal- und Verwaltungsbereich – nicht auszuschöpfen.
    • Seit 1995 sank der Frischwasserverbrauch im Saarland um 14,5 % und damit auch die Abwassermenge. Folglich reduzierten sich auch die Gebühreneinnahmen des EVS. Die Verantwortlichen haben dieser Entwicklung bislang tatenlos zugesehen, ohne geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Stattdessen wurde die Gebühr ständig erhöht. So ist die paradoxe Situation entstanden, dass die Verbraucher durch ihr wassersparendes Verhalten den Frischwasserverbrauch zwar gesenkt haben, aber stärker zur Kasse gebeten wurden/werden. Je mehr Wasser gespart wird, desto höher steigen die Gebühren – ein Teufelskreis. Auf diese Weise wird das Verständnis der Menschen für umweltgerechtes Handeln verspielt.
       
    • Bis 1999 floss ein Teil der Abwasserabgabe an den EVS. Seit 1999 erhält der EVS kein Geld mehr aus der Abwasserabgabe. Er muss seinen Investionsbedarf für Kläranlagen und überörtliche Kanalnetze nun ausschließlich über Gebühren und Kredite decken, was zwangsläufig zum Gebührenanstieg führt. Die saarländische Landesregierung ist aufgefordert, diese Entwicklung zu stoppen.
       
    • Der Gesetzgeber ist aufgefordert zu überprüfen, ob teure Maßnahmen wie die Fremdwasserentflechtung (getrennte Kanäle für Schmutz- und Regenwasser) noch sinnvoll und finanzierbar sind.

     

    Bevor die Bürgerinnen und Bürger erneut zur Kasse gebeten werden, müssen zunächst EVS und Landesregierung ihre Hausaufgaben machen!

     

     

    Anna Schmidt

     

     

     

    Dateien:
    070322_Abwasser_01.pdf (12.2 K)

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