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SPD SV Lebach 

Mitteilungen

07.02.2015

Doppelhaushalt 2015/ 2016

Anna Schmidt

Stellungnahme der SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtrates am 5. Februar 2015:   So wird Lebach nicht brillant!

Lebach, 5.2.2015

 

Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus dem Stadtrat, sehr geehrte MitarbeiterInnen der Verwaltung, sehr geehrte Frau Merkel, liebe Gäste!

 

Ich möchte am Beginn meiner Stellungnahme zum vorgelegten Haushalts-Entwurf für die Jahre 2015/2016 unsere finanzielle Situation ein wenig einbetten in die heterogene Finanzsituation der unterschiedlichen staatlichen Ebenen:

 

    • Der Bund schreibt dank seiner üppig sprudelnden Steuerquellen zum ersten Mal seit 40 Jahren eine schwarze Null. Das ist schön für ihn und zeigt, dass dieses wirtschaftlich enorm starke Land (und natürlich seine Bankenwelt) bis dato der eigentliche Gewinner  der großen Finanzkrise ist – im Gegensatz zum Geschrei  derer, die unserer Bevölkerung einreden, es finanziere den südeuropäischen Schlendrian in Griechenland und anderswo, und durch den Euro stehe der unvermeidbare Niedergang der Exportnation Deutschland bevor.
      Die Kommunen profitieren vom Wohlstand des Bundes insofern, als er die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt (im Zeitraum 2012-2017 insgesamt 25 Mrd. €) und sich ab 2015 mit 500 Mio € an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Menschen im Hartz IV-Bezug beteiligt.

       

      • Der anhaltende Wirtschaftsaufschwung Deutschlands spült auch Geld in die Kassen der Bundesländer – auch in die unseres geliebten Saarlandes, wobei dieses jedoch von der schwarzen Null mindestens eine herzhafte weitere Teilentschuldung oder eine tüchtige Altschuldenregelung  entfernt ist. Es wird den Schweiß der Edlen wert sein, in diesem Jahr die Finanzbeziehungen  zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern so neu zu regeln, dass der Erhalt der Eigenständigkeit unseres Bundeslandes und guter Lebensbedingungen für unsere Bevölkerung erreicht werden können. Bis dies erreicht ist, wird das Land – auch um die Zinsbeihilfen zu bekommen – die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten müssen. Und wie prognostiziert, wird das ab 2015 immer schwerer und schmerzhafter, während die Probleme nicht weniger werden, wie z.B.  die Herausforderung, die große Zahl von Flüchtlingen, die derzeit zu uns kommen, menschenwürdig unterzubringen und zu integrieren. Hier sei der Ansatz von Innenminister Bouillon gelobt, in einer konzertierten Aktion die Fähigkeiten von Land und Kommunen zu bündeln und vorhandenen Wohnraum zu akquirieren und für die Flüchtlinge herzurichten. Dies hilft auch den Kommunen, leer stehende Wohnungen einer neuen Nutzung zuzuführen, statt sie eventuell dem Verfall preiszugeben und die Innenortkerne veröden zu lassen. Ein schönes Bespiel für zielgerichtete Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Verwaltungsebenen, die ja derzeit als unverzichtbare „Neuerung“ – Stichwort „interkommunale Zusammenarbeit“ – dringend empfohlen wird, allerdings in ihrer Rettungswirkung weit überschätzt wird. Sie ist nötig und sinnvoll, kann aber die enorme strukturelle Unterfinanzierung der meisten  saarländischen Kommunen nicht substanziell beheben.

       

      • Dies gilt auch für das Verhältnis der Kommunen zu ihren Kreisen. Selbstverständlich sind die Kreise gehalten, ihre Einsparpotenziale auszuschöpfen; in welcher Größenordnung dies möglich ist, hat das Gutachten, das kürzlich für unseren Landkreis Saarlouis vorgelegt wurde, aufgezeigt. Selbst wenn das Personal so reduziert wird wie vorgeschlagen, wird die Kreisumlage - für uns in Lebach im Jahr 2015 10 895 000 €, d.i. eine Steigerung von rund 9% oder 887 000 € - nicht wirklich sinken, weil die Sozial- und Jugendhilfekosten weiter steigen werden. Die gesetzlichen Leistungen sind zu erbringen - entweder hochgezont von den Kreisen oder vor Ort direkt durch die Kommune. Selbst wenn man die Anzahl der Kreise reduzieren oder alle abschaffen würde, würde sich zuerst einmal an den gesetzlichen Verpflichtungen und damit an den zu erbringenden Leistungen nichts ändern. Eine Aufgabenkritik und die  Überprüfung von bürokratischen Standards ist allerdings gerade auf dieser Ebene eine vordringliche Aufgabe der Politik. Unabdingbar ist in jedem Fall die strenge Einhaltung des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, bezahlt.

       

      • Die Basis des Staates sind lt. Grundgesetz die Kommunen, und ihr Recht auf Selbstverwaltung genießt einen hohen Schutz, was ihnen allerdings wenig nutzt, wenn sie kein Geld mehr haben, dieses Recht nicht nur de jure, sondern auch faktisch auszuüben, vom Ende der Selbstverwaltung durch die Einsetzung eines Sparkommissars, was in Lebach spätestens im Jahr der bilanziellen Überschuldung 2018 droht, ganz zu schweigen. Vor diesem Hintergrund ist der vorgelegte Doppelhaushalt mit seiner Verschuldung von 4,433 Mio. € in 2015 und 3,530 Mio. € in 2016 - aufsetzend auf einer Verschuldung des Konzerns „Stadt Lebach“ i.H.v. 110,7 Mio. € am Ende des letzten Jahres wahrhaft gruselig. Mehr noch als diese letztere Zahl selbst  bedrückt die Tatsache, dass die weiter anwachsenden Schulden nicht zum größeren Teil aus munterer, nachhaltiger Investitionstätigkeit (Diese kommt praktisch zum Erliegen.) und damit aus der Schaffung neuen städtischen Eigentums resultieren, sondern Kredite zur Liquiditätssicherung – sprich Kassenkredite – sind:  62 bzw. 65 Mio €. Zwar besteht die Hoffnung, dass es doch noch eine Anschlussregelung für den in 2014 ausgelaufenen Kommunalen Entlastungsfonds geben wird; Genaues weiß man hierzu aber leider noch nicht. Und es gibt ein ganz großes Risiko auf der Einnahmeseite: Werden die Einnahmen aus der Windenergie – hier vor allem die Pachteinnahmen -  so fließen wie erhofft und geplant?

      Summa Summarum: Keine brillanten Aussichten für die Zukunft der Stadt Lebach!

       

      Der Bürgermeister führt in seinem Vorbericht zum Haushalt auf S. 22  aus:

      „Allerdings müssen auch die eigenen Sanierungsanstrengungen beibehalten werden. Hierzu zählt neben der Ausnutzung jeder Einnahmeverbesserung auch die kritische Beleuchtung der städtischen Ausgaben. Unter dem Hintergrund des demo-graphischen Wandels müssen bestehende Standards und vorhandene Infrastrukturentscheidungen hinterfragt werden, die Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet und auch das Angebot der Dienstleistungen für den Bürger evaluiert werden.“  So weit so gut und wohlfeil, aber das war’s dann allerdings auch schon. Es gibt keine Hinweise auf konkrete Maßnahmen, wie dies mithilfe des strategischen Steuerungsinstruments  „Haushalt“ erreicht werden soll. Wo liegen die Schwerpunkte des Verwaltungshandelns der nächsten Jahre? Welche Maßnahmen müssen vordringlich ergriffen werden? Bekannt ist lediglich aus allen zur Verfügung stehenden Medien, dass unsere Gesundheit durch noch mehr Sport gestählt und anschließend dann  bei den beiden Oktoberfesten einem Härtetest unterzogen werden soll.

                                                                  

      So fällt dem Rat nun erneut die undankbare Aufgabe zu, die geforderte Haushaltskonsolidierung weiter zu betreiben und wieder an der Gebührenschraube zu drehen, damit der Haushalt eine Chance auf Genehmigung durch die Kommunalaufsicht hat.

       

      Anhebung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren: Der Kostendeckungsgrad der durch die Friedhofsgebühren erreicht wird, liegt mit rund 56% deutlich unter dem vieler anderer Gemeinden. Wie kommt das zustande: Lebach leistet sich den Luxus, in 10 Stadtteilen einen Friedhof vorzuhalten. Dies ist teuer. Und hier rächen sich nun  auch populistische Entscheidungen aus der Vergangenheit. Ohne zu beachten, dass z.B. der Bau von Leichenhallen nicht nur erhebliche investive Mittel fordert, sondern auch Folgekosten nach sich zieht, die die kommenden Haushalte belasten, haben die Stadtteile Niedersaubach und Eidenborn ihre Leichenhalle für durchschnittlich 7 Verstorbene pro Jahr bekommen. Aber neben diesen gebührentreibenden Entscheidungs-Altlasten gibt es eine neue und sehr dynamische Entwicklung, die uns bewogen hat, der Gebührenerhöhung erneut zuzustimmen – nämlich  die veränderten Bestattungswünsche, die jede klassische Gebührenkalkulation zur Makulatur werden lassen. Immer mehr Menschen wählen die Feuerbestattung und finden ihre letzte Ruhe in einer Urne. Dies zwingt zum Bau neuer Urnenwände, d.h., es müssen Investitionen getätigt werden in eine „Grabform“, die aus Sicht der Gebührenstabilität wenig lukrativ ist. Während die Kosten für die Pflege der Friedhöfe steigen, brechen die Einnahmen weg; die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben geht immer weiter auf. Hier ist es allerdings nicht damit getan, immer nur die Gebühren zu erhöhen, bis sich niemand mehr das Beerdigt-werden leisten kann, sondern es braucht eine grundsätzliche Neuausrichtung der Friedhofslandschaft.  In der Neuorganisation der Verwaltung und im neuen Stellenplan soll hierzu schon eine erste Entscheidung getroffen werden; weitere durchgreifende Maßnahmen müssen entwickelt und umgesetzt werden.

       

      Anhebung der Kindergartenbeiträge: Diese Entscheidung fällt uns sehr schwer. Wir haben die Zustimmung zur Anhebung dieser Gebühr in den vergangenen Jahren verweigert mit Hinweis auf die große Bedeutung der frühkindlichen Bildung für alle Kinder und die gebrochenen Versprechungen der Beitragsfreiheit durch Peter Müller in seiner früheren Verwendung als Ministerpräsident. Wir stimmen der Gebührenanhebung in diesem Jahr zu unter folgendem Aspekt und  mit der folgenden Ankündigung: Bund, Land, Kreis und Stadt haben in den vergangenen Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen, um räumlich gut ausgestattete  KiTas mit einem hochwertigen pädagogischen Betreuungsangebot  zu schaffen. Dies darf sich im Preis für einen KiTa-Platz widerspiegeln, wobei wir hiermit anregen, über eine Staffelung der KiTa-Gebühren nach dem Einkommen des/ der Erziehungsberechtigten nachzudenken und dies ernsthaft zu prüfen. In anderen Bundesländern gibt es das (z.B. in der Stadt Steinhagen in Westfalen, wo der Elternbeitrag für einen Krippenplatz zwischen 0 € für Eltern, die bis 20 000 € Einkommen haben, und  bis zu 435 € für Leute mit einem Einkommen über 75 000 € beträgt. Vergleichen Sie die Tabelle auf der dortigen Homepage!).

       

      Stichwort „Neuorganisation“:

      Zum Haushalt gehört auch der Stellenplan und mit diesem verbunden auch eine vom Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationsgewalt vorgeschlagene durchgreifende Strukturveränderung der Verwaltung. Er schlägt vor, aus den ehemals 8 Ämtern 5 Fachbereiche zu machen. Die SPD-Fraktion hat sich zum Vorschlag des Bürgermeisters folgendermaßen geäußert:

       

      • Wir können uns vorstellen, in Richtung einer Neuorganisation der Verwaltung im Sinne des vorgelegten Modells zu gehen.
      • Dabei ist klar, dass das Ziel dieser Umorganisation eine handlungsfähige, schlankere Verwaltungsstruktur mit klaren Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und auch Vertretungsregelungen sein muss, in der sich auch die wichtigsten Handlungsfelder und Herausforderungen widerspiegeln.
      • Die berühmte Hauptamtsleiterstelle, an deren Besetzung seit fast einem Jahr mit erheblichen sozialem Flurschaden "gearbeitet" wird, wird in diesem Aufgabenzuschnitt keine A 14-Stelle mehr sein können. Dies ist eine unverzichtbare Bedingung für alle Umstrukturierungsüberlegungen."

      Damit  ganz deutlich wird, dass die Neustrukturierung der Verwaltung einzig der zukunftsfesten Effektivierung und nicht der Aufblähung dient, hat die SPD-Fraktion in Absprache mit ihrer Kooperationspartnerin CDU im Personalausschuss die Herabstufung der beiden noch im Stellenplan vorhandenen A 14er-Stellen des höheren Dienstes in zwei A 13er-Stellen des höheren Dienstes und die Nichtanhebung der Stelle des Bürgermeisters in B 3 beantragt. Die Fraktionen von FDP und GUD sind diesem Vorschlag gefolgt (Grüne und AfD haben an den Beratungen nicht teilgenommen). Unsere gemeinsame Haltung in dieser Frage lässt sich mit dem Bild „Die Treppe wird von oben gekehrt.“ zusammenfassen.

      Gleichzeitig muss es aber auch möglich sein, die Arbeitsverdichtung, die in den nächsten Jahren auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukommt, durch einige Neueinstellungen abzumildern (Bis 2024 gehen insgesamt 29 bewährte und erfahrene Verwaltungsleute in den Ruhestand.). Aus diesem Grund stimmen wir dem Vorschlag des Bürgermeisters zu,  Azubis einzustellen, wobei deren Anzahl abhängig gemacht werden muss von einem noch zu erstellenden Personalentwicklungskonzept, aus dem hervorgeht, welche Aufgaben zukünftig entfallen und welche zukünftig von welchen Mitarbeiter/innen erledigt werden sollen. Dort, wo nachpersonalisiert werden muss, werden wir dies tun.

      All die harten Diskussionen der letzten Wochen und Tage über diese Weichenstellungen, die auch eine Zumutung für die betroffenen Mitarbeiter waren, müssen verstanden werden vor den härter und  einschneidender werdenden Entscheidungen, die in den nächsten Jahren anstehen. Die Handlungszwänge und begrenzten Spielräume möchte ich abschließend am Beispiel der anstehenden Entscheidung über den Antrag des Fußballvereins Falscheid auf Bau eines Rasenplatzes verdeutlichen, die heute hier auch Thema ist und schon in einigen Sitzungen viel Raum eingenommen hat. Falscheid ist ein wunderschön gelegener Stadtteil von Lebach, in dem es aber kaum noch soziale Infrastruktur gibt. Das gesellige Leben des Ortes wird fast ausschließlich vom sehr rührigen Fußballverein gestaltet, sodass die Entscheidung über einen Rasenplatz nicht nur eine über eine Sportstätte ist, sondern auch über den sozialen Mittelpunkt des Ortes. Genau diese Überlegungen waren vor Jahren auch schon ausschlaggebend für den Bau des Rasenplatzes in Niedersaubach, und wir würden gerne helfen und damit auch das ehrenamtliche Engagement des Vereins honorieren. Aber in den letzen beiden Jahren wurden in Falscheid gerade mal jährlich nur noch 2 Kinder geboren. Kann vor dieser dramatischen demografischen Entwicklung eine insgesamt rund 250 000 € teure Investition (abzüglich der Eigenleistung des Vereins in Höhe von 72 500 €) verantwortet werden?

      Was sagen die Bürgerinnen und Bürger in den anderen Stadtteilen, wo grottenschlechte Straßen seit Jahren zur Sanierung anstehen und nicht gemacht werden können? Die Fraktionen werden sich nach Fastnacht mit dem Ortsvorsteher und Vertretern des Vereins zusammensetzen und nach einer Lösung suchen. Wie die aussehen wird, weiß ich heute noch nicht. Ich kann für die SPD-Fraktion nur versprechen, dass wir tun werden, was irgend machbar ist, um so viel Lebensqualität wie möglich zu erhalten, bitte aber auch um Verständnis bei den Menschen in unserer Stadt für Entscheidungen, die niemandem Freude machen, aber unabwendbar sind. „Alternativlos“ will ich sie nicht nennen.

      Namens meiner Fraktion bedanke ich mich bei der Verwaltung – hier vor allem bei der Kämmerei für die viele Arbeit, welche die Erstellung eines Haushalts-Entwurfs bedeutet, und vor allem für den anschaulichen Vorbericht.

      Anna Schmidt, SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat Lebach


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