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19.07.2015

Rote Punkte auf Lebacher Grabsteinen

Rote Punkte auf Lebacher Grabsteinen warnen vor Unfallgefahren, Foto: Lothar Schmidt

Erklärungsbedarf - Gute Beratungsergebnisse in der letzten Lebacher Ortsratssitzung vom 7. Juli 2015

In der letzten Ortsratssitzung vom 7. Juli 2015 wurde auf unseren Antrag hin ein Thema behandelt, das grundsätzlich mit großer Sensibilität behandelt werden sollte. Es geht um nicht wenige „Rote Punkte“ auf Grabsteinen unseres Friedhofs in der Trierer Straße.

Zum Hintergrund: Insbesondere ältere Frauen hatten sich an mich gewamdt, weil sie nicht wussten, wie sie mit dem Hinweis „Achtung! Unfallgefahr!“ umgehen sollten. Sie fühlten sich von der Stadtverwaltung überfordert und alleingelassen.

Deshalb fragten wir in der Ortsratssitzung nach, wie die Stadt die sicherlich notwendigen Prüfungen zur Vermeidung von Unfallgefahren vornimmt und dokumentiert sowie wie Betroffene neben dem Aufbringen des roten Aufklebers durch die Stadt informiert und begleitet werden.

Alle Ortsratsmitglieder waren sich einig, dass die Behandlung dieses Themas gegenüber Betroffenen eines besonderen Fingerspitzengefühls bedarf.

Der Ortsrat beschloss auf Anregung eines betroffenen Jabacher Zuhörers (Bauer Pauli), die Stadt zu bitten, in Zukunft anstehende Prüfungstermine öffentlich bekanntzugeben, damit potenziell Betroffene die Chance haben, bei der Prüfung der Standfestigkeit ihres Grabsteines dabei zu sein.

Die Frage wurde an die Stadt gestellt, ob sich die Prüfungen, welche augenblicklich von geschulten Mitarbeitern der Stadt durch Drücken gegen den Grabstein rein subjektiv vorgenommen werden, nicht durch Messgeräte objektiviert werden könnten.

Die Stadt hatte gegenüber dem Ortsrat erklären lassen, dass Betroffene schriftlich auf dem Wege eines Verwaltungsbescheides, der dann auch einen Rechtsbehelf beinhaltet, informiert werden, wenn 3 Wochen nach Aufbringen des roten Aufklebers nichts geschieht, das heißt, wenn bei der Stadt nicht nachgefragt werde bzw. wenn der bemängelte Grabstein nicht befestigt sei.

Hier wünscht sich der Ortsrat, dass von Anfang an den Betroffenen eine Ansprechstelle im Rathaus genannt wird (die betreffende Telefonnummer könnte ja auf dem Aufkleber stehen), die erklärt, worum es geht und was zu tun ist.

Eine spätere Nachfrage meinerseits beim Friedhofsamt ergab, dass die Verantwortlichen dort gern auch auf Wunsch vor Ort zeigen lassen, inwiefern die Standfestigkeit des Grabsteines gefährdet ist. Man soll einfach beim Friedhofsamt anrufen: Tel.: 59 0 (Rathauszentrale stellt durch), um einen Termin zu vereinbaren. Überhaupt ist das Friedhofsamt sehr daran interessiert, mit den Betroffenen ein Einvernehmen zu erzielen.

Ich denke, dass mit diesen einstimmig gefassten Beschlüssen, die an die Stadt Lebach gerichtet wurden, vielen geholfen werden kann.

 

Für die SPD-Fraktion im Lebacher Ortsrat

 

gezeichnet

Lothar Schmidt

 

 

Und hier der Antrag der SPD-Fraktion zum Thema:

Einige ältere Mitbürgerinnen haben mich in meiner Eigenschaft als Mitglied der SPD-Fraktion im Lebacher Ortsrat sehr empört und aufgebracht angerufen, weil sie auf den Grabsteinen ihrer Toten rote Aufkleber mit der Inschrift „Achtung, Unfallgefahr! Dieser Grabstein ist nicht standsicher und muss umgehend sachgemäß befestigt werden.“ vorgefunden haben.

Abgesehen davon, dass die Stadt Lebach natürlich ihrer Pflicht zur Unfallverhütung auf unseren Friedhöfen nachkommen muss, stellt sich die Frage, ob sie im Umgang mit unseren älteren Mitbürgerinnen den richtigen Ton getroffen hat. Die älteren Damen sind oft nicht nur mit der ultimativen Aufforderung überfordert, sondern erleben den plakativen Eingriff durch die Stadt quasi als Verletzung ihrer Privatsphäre in einem sehr sensiblen Bereich. Deshalb wäre es angezeigt, dass die Stadtverwaltung für solche Eingriffe geeignetere Wege der Ansprache findet. So geht das jedenfalls nicht!

 

Daher unser Antrag:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu erklären, wie sie die jährliche Prüfung der Standsicherheit von Grabsteinen durchführt. Dabei interessiert vor allem, (1) mit welchen Messmethoden vorgegangen wird, (2) wie die Messung dokumentiert wird und (3) wie die von der Messung negativ Betroffenen informiert werden (Rechtsbehelf).

 

 

Dateien:
Rote-Punkte_01.pdf (64 K)

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