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SPD SV Lebach 

Mitteilungen

14.12.2015

SPD Stadtratsfraktion

Anna Schmidt

Vom Zappeln in der Vergeblichkeitsfalle -   einige Anmerkungen zu Steuer- und Gebührenerhöhungen ab dem 1. Januar 2016

Alle Jahre wieder kommt das Christuskind..." so klingt es derzeit auf Weihnachtsmärkten und in Konzerten. Im Stadtrat Lebach lautet der Text etwas anders "Alle Jahre wieder kommt die Haushaltskonsolidierung...." und das selbst in Jahren, in denen man sich durch einen genehmigten Doppelhaushalt vor dergleichen Unbill sicher glaubte.

Was ist geschehen? Grob zusammengefasst: Die Kommunalaufsicht hat zum einen den Krediterlass geändert und damit die finanziellen Spielräume der Kommunen erneut enger gemacht und zum anderen kann u.a. ein besonders dicker Einnahmeposten nicht realisiert werden. Da sich nämlich noch kein einziges Windrad auf Lebacher Bann dreht und folglich auch keine Pachteinnahmen i.H.v. 400 000 € fließen, die auf diese Weise in die städtischen Kassen gespült werden sollten, müssen die Einnahmen eben auf andere Art und Weise erwirtschaftet werden.

Die Verwaltung schlägt u.a. vor, Investitionen zurückzufahren und vor allem die Grundsteuer B auf 490 Punkte anzuheben, um auf diese Weise die Mindereinnahmen zu kompensieren. Sie folgt damit den Empfehlungen des Finanzwissenschaftlers Prof. Junkernheinrich, der den saarländischen Kommunen empfiehlt, zum Stopfen ihrer Finanzlöcher diese Steuerart zu wählen. Sie ist eine genau berechenbare, sicher sprudelnde Einnahmequelle. Der Durchschnittsbürger wird mit 5 € mehr pro Monat und Grundstück belastet. Die SPD wird der Erhöhung der Grundsteuer B zustimmen, weil ein Unterlassen der Anhebung die Handlungsunfähigkeit der Stadt und die Versagung der Genehmigung des nächsten Haushaltes zur Folge hätte.

Unseren geplanten Antrag, auch den Gewerbesteuerhebesatz zu erhöhen, um die Mehrbelastungen gerechter auf mehr Schultern zu verteilen, lassen wir heute fallen, da wir die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe in unserem rund 6 Mio. € teuren neuen Gewerbegebiet „auf Häpelt“ nicht gefährden wollen – wie dies der Bürgermeister bei den Beratungen zu bedenken gab. Sollten im nächsten Jahr wieder Konsolidierungen verlangt werden, werden wir diesen Antrag allerdings stellen.

Zwei Anmerkungen allerdings: Das Ergreifen von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wird zur Farce, wenn man sehenden Auges Maßnahmen bzw. zu erwartende Einnahmen in den Haushalt hineinschreibt und dann vonseiten der Kommunalaufsicht auch noch genehmigt, von denen von Anfang an klar ist, dass das so wohl gar nicht funktionieren wird. So hat der verstorbene Bürgermeister Arno Schmidt Einnahmen aus der Windenergie schon vor 3 Jahren in den Haushalt hineingeschrieben, obwohl noch nicht eine einzige Anlage auch nur zur Genehmigung beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz vorlag, geschweige denn genehmigt und schon im Bau gewesen wäre.

Wir haben damals nachdrücklich darauf hingewiesen, dass allein aus diesem Grund der Doppelhaushalt schon Makulatur war, ehe er beschlossen war. Und dasselbe „Spielchen“ wurde vom amtierenden Bürgermeister im vergangenen Jahr für den aktuellen Haushalt noch einmal gemacht. Und noch immer gibt es keinen genehmigten Bauantrag - geschweige denn ein sich munter drehendes, Strom und Pachteinnahmen generierendes Rad. Und die ach so strenge Kommunalaufsicht hat diese Scharade mitgemacht. So vermischen sich alljährlich bei der Haushaltskonsolidierung Luftnummern und Potemkinsche Dörfer mit ernst zu nehmenden Bemühungen um sozial verträgliche Einnahmeverbesserungen und strukturelle Ausgabenreduzierungen.

Im Friedhofwesen der Stadt Lebach sind Veränderungen dringend notwendig. Hier genügt es nämlich endgültig nicht mehr, nur jährlich die Friedhofsgebühren anzuheben, sondern es müssen Veränderungen getätigt werden, die  dauerhaft und nachhaltig kostenreduzierend wirken. In jedem Jahr heben wir die Friedhofsgebühren an, um uns dem geforderten Kostendeckungsgrad i.H.v. 75% anzunähern. So erreichten wir durch die Anhebungen im Jahr 2014 einen Kosten-deckungsgrad von 54,31%.  Aber u.a. die dringend notwendig gewordene, nicht eingeplante Sanierung von Teilen  der Friedhofsmauer in Lebach führte dazu, dass wir einen um 1,7% niedrigeren Deckungsgrad erreichten als im Vorjahr. Anstatt uns an das angepeilte Ziel heran zu robben, entfernen wir uns wieder davon.

Alle bisherigen Bemühungen enden auch hier in der Vergeblichkeitsfalle.

Aus diesem Grund brauchen wir hier eine Reform an Haupt und Gliedern. Solange die nicht erkennbar ist, stimmen wir dem reflexartigen Anheben dieser Gebühr nicht zu, zumal der vorgelegte Gebührenentwurf auch noch falsche Akzente setzt. 

Wir erwarten, dass die Verwaltung einen Reformvorschlag unterbreitet, der sich den großen Herausforderungen im (Lebacher) Friedhofswesen stellt, die da sind:

  • dramatisch sich ändernde Bestattungskultur und deren Auswirkungen auf die Gebührensituation – in diesem Zusammenhang kritische Sichtung des vorgehaltenen  Angebotes an Bestattungsarten bzw. Einbeziehen neuer Bestattungsarten in die Überlegungen (z.B. Teil eines bestehenden Friedhofs als „Friedwald“)
  • hoher Bestand an Immobilien mit Sanierungsbedarf
  • hoher Pflegeaufwand durch die große Zahl der Friedhöfe und hohe Pflegestandards

Die Fraktionen und der zuständige Ausschuss werden sich im neuen Jahr intensiv und engagiert mit diesem Konzept beschäftigen, sobald es denn vorliegt;  und anschließend reden wir dann über die Gebühren.

Anna Schmidt, Fraktionsvorsitzende

Dateien:
151218_Haushalt.pdf (16.4 K)

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