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SPD-Fraktion

im Ortsrat Landsweiler

 

Landsweiler, den 10.04.2019

 

 

 

 

An den Ortsvorsteher

von Landsweiler

Herrn Tobias Weber

  

66822 Lebach-Landsweiler  

 

 

 

Antrag auf Einberufung einer Ortsratssitzung mit dem Tagesordnungspunkt

„Bedarfsgerechter Ausbau der Grundschule und des  Kindergartens in Landsweiler“

 

Sehr geehrter Herr Weber,

im Hinblick auf die sich in der Planung befindliche Machbarkeitsstudie zur Schulentwicklungs-planung der Schulen der Stadt Lebach beantragt die SPD-Fraktion  die dringliche Einberufung einer Ortsratssitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Bedarfsgerechter Ausbau der Grundschule und des  Kindergartens in Landsweiler“.

 

Um ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita Plätzen mit guter Ausstattung und eine pädagogisch angemessene Ausstattung der Grundschule in Landsweiler zu erreichen und auf lange Sicht sicher zu stellen, beantragt die SPD-Fraktion die Planung und zügige Umsetzung folgender konkreter Maßnahmen:

1.      Die beiden Räume, die vor langer Zeit aus dem Raumprogramm der Schule ausgegliedert und dem Kindergarten zur Verfügung gestellt wurden, sollen wieder in das Raumangebot der Grundschule zurückgeführt und nach neuesten pädagogischen Standards ausgestattet werden.

2.      Der Kindergarten soll durch einen großzügigen Erweiterungsbau auf dem Gelände zwischen dem jetzigen Kindergartengebäude, der Pausenhalle und der Turnhalle so ausgebaut werden, dass er dem gestiegenen Bedarf an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen für den Einzugsbereich der Grundschule gerecht wird. Für die in diesem Einzugsbereich wohnenden Kinder soll mit dem Träger ein Recht auf Aufnahme in Kita und/oder Kindergarten fest vereinbart werden.

3.      In diesen Erweiterungsbau soll ein heller und freundlicher Speiseraum und eine kleine Küche für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule und in der Kita integriert werden.

 

Begründung:

1.      Der Schulstandort der Grundschule St. Barbara in Landsweiler hat als Einzugsgebiet die Stadtteile Landsweiler, Eidenborn und Falscheid sowie die Straßen An der Südumgehung, Anna-Simon-Weg, Auf Scheiblingen, Emma-Stern-Weg, Galgenheck, Hirschsprung, Im Kaumet, In der Sandkaul, In der Weiherdell, Josef-Biesel-Weg, Josef-Scherer-Weg, Lindchesdell, Michael-Riehm-Weg, Nikolaus- Kallenborn-Weg, Obere Galgenheck, Oberer Heinzengrund, Pastor-Geller-Weg, Pastor-Haag-Weg, Saarbrücker Straße, Saarlouiser Straße, Unterer Heinzengrund, Wackenhübel, Zur Kirchmühle in Lebach und die Straßen Brunnenstraße, Knorscheider Straße, Saarwellinger Straße in Knorscheid. (siehe Schulentwicklungsplan der Stadt Lebach 2018-2023, Seite 10f)

 

2.      In Kita und Kindergarten gibt es nicht genügend Plätze, so dass Eltern aus Landsweiler und dem Einzugsbereich der Grundschule gezwungen sind, weiter entfernte Einrichtungen aufzusuchen. Das ist nicht nur für die betroffenen Eltern mit einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, sondern auch im Hinblick auf die pädagogischen Maßnahmen zum Übergang vom Kindergarten in die Grundschule wenig sinnvoll. Die betroffenen Kinder haben keine Möglichkeit, im letzten Kindergartenjahr bereits das Umfeld der Schule kennenzulernen, die sie anschließend besuchen. Sie haben auch keine Möglichkeit, bereits im Kindergarten andere Kinder kennenzulernen und Freundschaften zu schließen, mit denen sie anschließend in der gleichen Klasse sind.

 

3.      Auch das Raumangebot der Grundschule entspricht nicht den Erfordernissen eines modernen guten Unterrichts. Im Schulentwicklungsplan der Stadt Lebach 2018-2023 heißt es: An der Grundschule St. Michael Lebach und der Grundschule St. Barbara Landsweiler sind im Moment zu wenige Räume vorhanden. Hier wurden zwischenzeitig mobile Lösungen zur Deckung des Raumbedarfs umgesetzt. Mittelfristig sind an beiden Standorten bauliche Maßnahmen unumgänglich.“

 

4.      Die Situation wird sich in den kommenden Jahren durch den Anstieg der Schülerzahlen noch verschärfen: „Am Schulstandort St. Barbara Landsweiler steigt die prognostizierte Zahl an Schülerinnen und Schülern stetig, derzeit absehbar bis zum Schuljahrgang 2023/2024, an.“ (Schulentwicklungsplan der Stadt Lebach 2018-2023, Seite 18)

Schuljahr

Schüler und Klassen in der Klassenstufe ,,,

1

2

3

4

gesamt

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

2018/19

22

1

29

1

22

1

25

1

98

4

2019/20

36

2

23

1

29

1

22

1

110

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2020/21

28

1

37

2

23

1

29

1

117

5

2021/22

31

2

29

1

37

2

23

1

120

6

2022/23

26

1

32

2

29

1

37

2

124

6

2223/24

37

2

27

1

32

2

29

1

125

6

 

180

9

177

8

172

8

165

7

694

32

Prognose der Schüler/innen und Klassen (Schulentwicklungsplan der Stadt Lebach 2018-2023, Seite 16)

5.      Zu diesem Anstieg der Schülerzahlen kommt noch eine ständig größer werdende Zahl von Eltern, die sich für ein Ganztagsangebot entscheidet. „Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels wird das Ganztagsangebot an den Schulen sehr gut angenommen und der Bedarf steigt stetig. Vergleicht man die Zahlen aus dem aktuellen Schuljahr 2017/2018 mit den Zahlen aus den Jahren 2013/2014 so lässt sich absehen, dass bei den neu eingeschulten Kindern das lange Ganztagangebot (bis 17:00 Uhr) im Vergleich zum kurzen Ganztagsangebot (bis 15:00 Uhr) immer attraktiver wird.“ (Schulentwicklungsplan der Stadt Lebach 2018-2023, Seite 3)                                                                                      Die Freiwillige Ganztagsschule ist an allen drei Grundschulstandorten eingerichtet.    Folgende Module sind an den drei Grundschulstandorten wählbar:                                            Modul 1 und 2     (kurzes Angebot bis 15 Uhr): Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung Modul 1, 2 und 3           (langes Angebot bis 17 Uhr): Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, pädagogische Freizeitangebote, Projekte und Arbeitsgemeinschaften

    Belegte Plätze an der Grundschule St. Barbara, Landsweiler 2013/2014

 

2014/2015

2015/2016

2016/2017

2017/2018

Stand

bis Juni 2018

2018/2019

Voraussichtliche Zahlen

Stand April 2018

kurze Gruppe

10

14

19

21

Angabe folgt im September 2018

16

lange Gruppe

7

13

15

16

Angabe folgt im September 2018

29

           (Schulentwicklungsplan der Stadt Lebach 2018-2023)

„Die Nachfrage nach dem langen Angebot der Freiwilligen Ganztagsschulen steigt tendenziell… Im Zuge dieser allgemeinen Entwicklung sollte auch in der Stadt Lebach über die Einrichtung einer Gebundenen Ganztagsschule nachgedacht werden. Hierzu würde sich z.B. die Grundschule St. Michael Lebach anbieten. Da die Gebundene Ganztagesschule verpflichtend ist, muss eine Kooperationsschule ausgewiesen werden. Als Kooperationsschule könnte dann die Grundschule St. Barbara Landsweiler dienen. Sie wird durch die Schulleitung, den Schulträger, das Ministerium für Bildung und Kultur und den Stadtrat der Stadt Lebach festgelegt.“ (Schulentwicklungsplan der Stadt Lebach 2018-2023)

 

6.      Verbunden mit dieser ständig wachsenden Attraktivität der Ganztagsbetreuung ist natürlich auch ein wachsender Raumbedarf. Jetzt schon kann dieser Bedarf nur durch einen Container auf dem Schulhof befriedigt werden, was auf gar keinen Fall zu einer Dauerlösung werden darf. Auch die Unterbringung in Kellerräumen ist keine Lösung. Deshalb ist es angebracht, in die Planung für den Erweiterungsbau des Kindergartens auch einen hellen und freundliche Speiseraum und eine kleine Küche für die Ganztagsbetreuung der Grundschule zu integrieren. Diese Räume könnten evtl. auch vom Kindergarten mitgenutzt werden.

 

7.      Der Neubau eines Kindergartens an einem völlig neuen Standort, wie er von einer anderen politischen Partei vorgeschlagen wurde, ist wenig sinnvoll, weil in Landsweiler sowohl auf eine bestehende Infrastruktur als auch auf ein sich im Besitz der Stadt befindliches Grundstück zurückgegriffen werden kann. In die Planung dieses Erweiterungsbaus können alle Merkmale mit einfließen, die an einem neuen Standort realisiert werden sollten.

 

gez. Gerd Gasper

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SPD-Fraktion

im Ortsrat Landsweiler

Landsweiler, den 15.03.2019

 

 

 

 

An den Ortsvorsteher

Von Landsweiler

Herrn Tobias Weber

 

66822 Lebach-Landsweiler

 

Antrag auf Komplettsanierung der Leichenhalle in Landsweiler

 

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher,

hiermit stellt die SPD Fraktion im Ortsrat Landsweiler den Antrag auf Komplettsanierung der Leichenhalle in Landsweiler und bittet Sie, diesen Sachverhalt in die Tagesordnung der Ortsratssitzung am 21.03.2019 aufzunehmen.

Die Dachsanierung soll ein erster Schritt zur Komplettsanierung sein. Weitere Schritte können dann, wenn neue Schäden entstanden sind, sukzessive in einem überschaubaren Zeitraum erfolgen.

 

Begründung:

1.      Das Friedhofsentwicklungskonzept der Stadt Lebach macht keine Aussage über einen Teilabriss der Leichenhalle Landsweiler. Es heißt dort nur: „In einem ersten Schritt muss lediglich entschieden werden, welchen Leichenhallen in den jeweiligen Zonen dauerhaft weiter betrieben und unterhalten werden. In diese Entscheidung sollte neben den Bestattungszahlen auch das notwendige Investitionsvolumen mit einfließen. Natürlich sollen die übrigen Leichenhallen nicht gleich abgerissen werden. Erst wenn größere Investitionen notwendig werden, soll über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Bei diesen Entscheidungen ist die Situation vor Ort zu berücksichtigen, um dann spezifische Lösungen für jeden Einzelfall zu erarbeiten.“

 

2.      Landsweiler stellt für den Bereich des südlichen Lebach ein Unterzentrum dar, was sich sowohl bei einem Vergleich der Einwohnerzahlen zwischen Landsweiler(1589), Eidenborn (655) und Falscheid (511) als auch im Bezug auf die vorhandene Infrastruktur im Bereich von Schule und Kita deutlich manifestiert. Die Tatsache, dass Landsweiler über 400 Einwohner mehr als Eidenborn und Falscheid zusammen hat, führt zwangsläufig auch dazu, dass es auf Dauer deutlich mehr Sterbefälle in Landsweiler geben wird. Diese signifikant höheren Bestattungzahlen fänden überhaupt keine Berücksichtigung, wenn die Einsegnungshalle und die Kühlzellen in Landsweiler zurückgebaut würden. Das einzigen Entscheidungsargument wäre die Höhe des Investitionsvolumens. Wenn man den Satz im Friedhofsentwicklungskonzept:“In diese Entscheidung sollte neben den Bestattungszahlen auch das notwendige Investitionsvolumen mit einfließen.“ richtig liest, heißt das doch auch, dass neben dem notwendigen Investitionsvolumen auch die Bestattungszahlen einfließen sollten. Und genau das wäre nicht gegeben.

 

3.      Selbst bei einer unangemessen starken Berücksichtigen des Investitionsvolumens ist zu bedenken, dass auch die Sanierung der Leichenhallen in Eidenborn (52.000€) und in Falscheid (94.000€) Geld kosten (siehe Verwaltungsvorlage vom 28.02.2018)

 

4.      Im Friedhofsentwicklungskonzept der Stadt Lebach heißt es weiter: „Erst wenn größere Investitionen notwendig werden, soll über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Bei diesen Entscheidungen ist die Situation vor Ort zu berücksichtigen, um dann spezifische Lösungen für jeden Einzelfall zu erarbeiten.“ Genau in dieser Situation befinden wir uns jetzt. Das Dach ist undicht und in einem ersten Schritt muss das Dach saniert werden, damit keine weitere Nässe eindringt. Die Verantwortung dafür, dass die Schäden jetzt größer sind als sie in der Anfangsphase der Undichtigkeit des Daches waren, trägt die Verwaltung durch ihre jahrelange Untätigkeit. Die Bürger von Landsweiler können nicht jetzt für diese Versäumnisse der Verwaltung durch den Verlust der Einsegnungshalle bestraft werden.

 

5.      Es ist nicht erforderlich, die komplette Einsegnungshalle abzureißen und es ist auch nicht erforderlich Geld dafür auszugeben, die noch funktionsfähigen Kühlzellen zurück zu bauen. Die Frage stellt sich im Moment überhaupt nicht. Es ist nur erforderlich, die konkrete Situation vor Ort zu berücksichtigen, und eine spezifische Lösung für jeden Einzelfall zu erarbeiten, genauso, wie es das Friedhofsentwicklungskonzept beschreibt (siehe oben).

 

6.      Die SPD Fraktion hatte bereits am 28.11.2016 beantragt, dass die Leichenhalle in Landsweiler in der jetzigen Form erhalten bleibt und in einen ordentlichen und würdigen Zustand versetzt wird. Im Wortlaut heißt es dort: „Die SPD-Fraktion stellt hiermit den Antrag, dass die Leichenhalle in Landsweiler in diesem Konzept auf jeden Fall für den Bereich südlich des Kernortes Lebach erhalten bleibt und dazu wieder in einen ordentlichen und würdigen Zustand versetzt wird.“

 

7.    Der Ortsrat fordert in einer einstimmigen Resolution und in mehreren einstimmigen Beschlüssen die Sanierung der Leichenhalle.

 

 

 

Zum zeitlichen Ablauf der Causa Leichenhalle Landsweiler

 

1.      In der OR Sitzung am 16.09.2015 hatte Orsvorsteher Penth erstmals zum Sachstand über den schlechten Zustand der Leichenhalle informiert. Im  Zusammenhang mit der zeitnah dazu erfolgten Beratung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2016 bis 2020 haben CDU und SPD substanziell unterschiedliche Anträge zur Sanierung der Leichenhalle gestellt.

Thomas Schirra (SPD) schlug im Rahmen dieser Beratungen vor, dass das Bauamt eine Kostenermittlung erstellen und entsprechende Angebote einholen solle, damit man eine solide Diskussionsgrundlage hat. Der Ortsrat schloss sich dem Antrag einstimmig an.

 

1.      Ein ganzes Jahr lang ist nichts passiert. Es hat weiter in die Leichenhalle geregnet und auch die vom Ortsrat geforderte Kostenermittlung wurde von der Verwaltung nicht durchgeführt und auch vom Ortsvorsteher nicht angemahnt. Im November 2016 ging die CDU in ihrem Antrag im Ortsrat offensichtlich immer noch davon aus, dass die Leichenhalle mit 35.000 € zu sanieren sei. In einem CDU Antrag hieß es: „Der Verwaltung liegen Angebotspreise aus dem Jahre 2015 vor, wonach die Sanierungskosten der Einsegnungshalle mit 30.000,00 € veranschlagt sind. Eine komplette Sanierung, also Einsegnungshalle und Schauraum, müsste unserer Auffassung nach unter Berücksichtigung einer Ausschreibung und somit evtl. günstigeren Wettbewerbspreisen, mit 35.000,00 € auskömmlich sein.“ Dementsprechend hat die CDU auch nur 35.000 € für das Investitionsprogramm beantragt: „Die CDU-Fraktion im Ortsrat Landsweiler stellt nunmehr den Antrag an die Verwaltung, für die Dachsanierung der Leichenhalle Landsweiler für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 35.000,00 € in den Haushalt einzustellen.“

 

2.       Die SPD Fraktion wiederholte den Antrag, den sie schon am 15.02.2016 gestellt hatte: „Die SPD-Fraktion stellt hiermit den Antrag, dass die Leichenhalle in Landsweiler in diesem Konzept auf jeden Fall für den Bereich südlich des Kernortes Lebach erhalten bleibt und dazu wieder in einen ordentlichen und würdigen Zustand versetzt wird.“ Außerdem wiederholte die SPD-Fraktion ihren Antrag aus der Ortsratssitzung am 15.02.2016, dem der Ortsrat bereits einstimmig zugestimmt hat, wonach vom Bauamt eine Kostenermittlung durchgeführt und entsprechende Mittel im Investitionsprogramm und im Haushalt bereitgestellt werden sollten.

 

3.      Eine notdürftigen Reparatur durch die Fa. Gutherl führte nicht dazu, dass kein Wasser mehr durch das Dach eindrang. Erst im September 2017 erkannte auch die CDU in Landsweiler den Ernst der Lage und machte der Verwaltung den Vorwurf der Verschleppung. Die SPD Fraktion stellte klar, dass der Antrag der CDU nur den Eindruck erwecken sollte, als kümmere sich die CDU um die Sanierung der Leichenhalle, denn dieser  Antrag enthielt nur das, was die SPD schon seit Jahren im Ortsrat beantragt hatte und was der Ortsrat auf Antrag der SPD schon mehrfach beschlossen hatte. Trotzdem stimmte sie dem Antrag der CDU zu, weil ihr an einer schnellen Sanierung der Leichenhalle gelegen war.

 

4.      In der Zwischenzeit verschlimmerte sich der Zustand der Halle durch die Untätigkeit der Verwaltung immer mehr, so dass sich der Ortsrat gezwungen sah, im Spätherbst eine dringende Resolution an den Stadtrat zu richten, in der der Erhalt und die Sanierung der Leichenhalle gefordert wurde. 

 

5.      Im Frühjahr 2018 legte die Verwaltung dem Ortsrat mit dem Hinweis auf ein Friedhofskonzept drei Alternativen vor:

a)      die Halle komplett sanieren  -  Kosten 274 000 €

b)      die Einsegnungshalle abreißen und das restliche Gebäude zu einer kleinen Einsegnungshalle umzubauen – Kosten 136500 €

c)      die Halle komplett abzureißen und nur noch eine Toilettenanlage zu erhalten - Kosten 106 000 €

Die Verwaltung möchte die Alternative b) umsetzen.

6.      Der Ortsrat hat sich in einem einstimmigen Beschluss dagegen ausgesprochen. Er will die jetzige Einsegnungshalle sanieren. In einem ersten Schritt soll das Dach saniert werden, damit keine weitere Nässe eindringt. Die Verantwortung dafür, dass die Schäden jetzt größer sind als sie in der Anfangsphase der Undichtigkeit des Daches waren, trägt die Verwaltung durch ihre jahrelange Untätigkeit. Die Bürger von Landsweiler können nicht jetzt für diese Versäumnisse der Verwaltung durch den Verlust der Einsegnungshalle bestraft werden.

 

 

In der Ortsratssitzung am 21.03.2019 hat die CDU mit ihrer Mehrheit eine Beratung des Antrages in dieser Sitzung abgelehnt.

 

Die SPD-Fraktion hat die Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung der nächsten Ortsratssitzung beantragt.


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