Briefwahlantrag

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Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen

Hinweis

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann online nur für die eigene Person beantragt werden.

Wer einen solchen Antrag für eine andere Person stellen möchte, kann dies nicht online tun. Er muss vielmehr durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. In diesem Fall bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und diesen sodann zusammen mit der schriftlichen Vollmacht in frankiertem Umschlag an das Wahlamt der zuständigen Gemeinde absenden.
Zum Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen klicken Sie bitte auf:
An das Wahlamt der
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen
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Wahlscheinantrag nur verwenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl wählen wollen.

Ein Wahlscheinantrag für eine andere Person kann online nicht gestellt werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. In diesem Fall bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und diesen sodann zusammen mit der schriftlichen Vollmacht in frankiertem Umschlag absenden. Den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch in dem Fall verwenden, wenn eine andere Person den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholt.




Freiwillige Angaben (zur leichteren Identifikation):
(siehe Wahlbenachrichtigung)
Einwilligung zur Verarbeitung der freiwilligen Angaben:
Versand der vollständigen Briefwahlunterlagen