Das Volksbegehren richtet sich an den Landtag, da dieser die Sparkassen – anders als Privatbanken – gesetzlich regulieren kann. Die Sparkassen wurden einst gegründet, um die örtliche Bürgerschaft und die kleinen Gewerbetreibenden mit Geld zu versorgen und das haben sie auch gut und erfolgreich zum beiderseitigen Nutzen getan. Wie erfolgreich sie noch immer – auch in dieser Niedrigzinsphase- sind, wurde bei der Vorstellung der Bilanzen in den letzten Wochen in der Presse deutlich: „Kreissparkasse Saarlouis zieht positive Bilanz. 2014 war ein gutes Jahr für Kredite und Investitionen“ oder Sparkasse Neunkirchen „2014 ausgesprochen erfolgreiches Jahr“.
Hier ist also Luft, um die unsozial hohen Dispozinsen abzusenken, die vor allem solche Menschen treffen, die nicht zu den Gutverdienenden gehören. Von einer derartigen Entscheidung der Sparkassen könnte eine Signalwirkung auch für die Genossenschaftsbanken ausgehen, was die SPD Lebach außerordentlich begrüßen würde. Unterstützen wir also das Volksbegehren, indem wir ins Rathaus gehen, um uns dort in die bis Juni ausliegende Unterschriftenliste einzutragen!
Anna Schmidt, Fraktionsvorsitzende