Der Stadtrat der Stadt Lebach hat am 11. Dezember 2014 eine Novellierung der Gehwegausbaubeitragssatzung beschlossen mit dem Ziel, über wiederkehrende Beiträge eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Gehwegerneuerung im Rahmen von Straßensanierungsmaßnahmen auf die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Lebach vom 24. September 2015 wurde die o.g. Novellierung unter Verweis auf die Entscheidung der Kommunalaufsicht wieder rückgängig gemacht mit der Folge, dass in Aschbach von den Anliegern keine Zahlungen verlangt werden, wohingegen die Thalexweiler Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden sollen.
Begründet wurde dies von Bürgermeister Brill damit, dass die Gehwege im Bereich der B269 in Aschbach bereits vor Baubeginn mit Verbundsteinen ausgeführt gewesen seien und das Ersetzten der alten Verbundsteine durch neue keine Verbesserung darstelle. In Thalexweiler hingegen sei der Austausch von Asphalt durch Verbundsteine eine Verbesserung der Situation. Dies trifft in dieser Form nicht zu, da zumindest weite Strecken der Baumaßnahme in Aschbach bzw. das gesamte Teilstück im Bereich Ortseingang Thalexweiler, das Teil der Aschbacher Baumaßnahme war, asphaltiert und nicht mit Verbundsteinen ausgelegt waren.
Die kommunalpolitischen Mandatsträger in Thalexweiler sehen sich nun mit der Problematik konfrontiert zu erklären, warum bei ähnlicher oder gar gleicher Baumaßnahme die Bürgerinnen und Bürger aus Aschbach sowie einige Thalexweiler Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Aschbacher Baumaßnahme bevorzugt und die Bürgerinnen und Bürger aus Thalexweiler durch die aktuelle Baumaßnahme benachteiligt werden. Verschärft wird dieses Missbehagen noch durch die Tatsache, dass der damalige Bürgermeister Arno Schmidt in einer Sitzung des Bauausschusses vor Beginn der Baumaßnahme in Aschbach zugesagt hatte, dass Thalexweiler und Aschbach gleich behandelt werden. Eine derartig ungleiche Behandlung wie die jetzige Regelung wird von daher von den Bürgerinnen und Bürgern in Thalexweiler als ungerechte Zumutung und Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz empfunden.
Von daher fordert der Ortsrat Thalexweiler Verwaltung und Rat der Stadt Lebach auf, eine Gleichbehandlung beider Stadtteile im Hinblick auf die Zahlung von Gehwegausbaubeiträgen zu beschließen und in die Wege zu leiten.
Ortsvorsteher Stefan Schmitt