Das Gesetz über das Sondervermögen K21sieht vor, dass Städte und Gemeinden, die Zuweisungen aus diesem Fördertopf erhalten wollen einen Mindestbetrag an strukturellen Haushaltsverbesserungen nachweisen müssen. Auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2001 muss mindestens 1 Prozent des Gesamtfehlbetrages eingespart werden. Im Falle der Stadt Lebach bedeutet dies eine Einsparung in Höhe von mindestens 78.000,- Euro.
Die Stadtverwaltung schlägt hierzu folgende Maßnahmen vor:
Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B
70.000,- Euro
Erhöhung der Friedhofsgebühren 37.400,- Euro
Neufestsetzung der Kindergartengebühren
15.000,- Euro
Erhöhung der Eintrittspreise für das Hallenbad 15.000,- Euro
Nichtbesetzung freiwerdender Stellen
87.000,- Euro
zusammen
223.400,- Euro
Die vorgeschlagenen Maßnahmen belasten größten Teils unsere Bürgerinnen und Bürger. Diese Belastungen treffen die Menschen in einer Zeit,
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in der die Ersten weniger oder gar kein Weihnachtsgeld mehr bekommen haben,
in der die Energiepreise dramatisch angestiegen sind und weiter ansteigen werden (Öl und Gas),
in der die Abwassergebühren in Lebach zum 1.1.2005 um 9,6 % steigen werden (Beschluss VEL vom 29.12.04) und
in der die Müllgebühren um bis zu 20 % steigen werden (SZ vom 27.11.2004).
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Vor diesem Hintergrund lehnen wir die vorgeschlagenen Steuer und Gebührenerhöhungen ab. Um Mittel aus dem Programm K21 zu erhalten hat die SPD-Fraktion in der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 30.11.2004 folgende Vorschläge gemacht, die bereits im Verwaltungsentwurf des Haushaltes vorgesehen sind:
Nichtbesetzung freiwerdender Stellen
87.000,- Euro
Einsparungen beim Betriebskostenzuschuss für das Lebacher Hallenbad
85.000,- Euro
Reduzierung der Geschäftsausgaben
15.600,- Euro
Verringerung des Schuldendienstes durch die Auflösung der allgemeinen Rücklage
18.000,- Euro
zusammen
205.600,- Euro
Diese Maßnahmen führen zu Zahlungen aus dem Fonds K21 ohne unsere Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. Außerdem gibt die SPD Fraktion zu bedenken, dass zurzeit noch völlig unklar ist, wie die Rückzahlungsmodalitäten der K21-Gelder ab 2006 aussehen werden. Es steht zu befürchten, dass die saarländischen Kommunen vor dem Hintergrund der desolaten Finanzlage des Landes mit Zins und Zinseszins an der Rückzahlung dieses Darlehens beteiligt werden.
Diese Stellungnahme ist hier abrufbar.