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Mitteilungen

13.06.2010

Einstellung von Azubis in den gehobenen Dienst

Anna Schmidt

Verfassungsrechtlicher Grundsatz der Bestenauslese muss vorrangig gelten -   deshalb legen wir Entscheidung des Stadtrates der Kommunalaufsicht zur Prüfung vor

In der letzten Stadtratssitzung debattierte der Rat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung über den von der Verwaltung vorgeschlagenen Merkmalkatalog zur Ermittlung derjenigen BewerberInnen, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollten.

 

Die SPD-Fraktion äußerte erhebliche Bedenken gegen einige Bewertungskriterien  und schlug vor - um zu verhindern, dass die Einstellung der BewerberInnen auf Grundlage eines eventuell rechtsfehlerhaften Verfahrens erfolgt - den Kriterienkatalog auf Rechtsfehlerfreiheit von kompetenter Seite (z.B. vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag) überprüfen zu lassen.  Diesem Begehren haben sich die Verwaltung und die anderen Fraktionen leider nicht angeschlossen, und daher hat die SPD-Fraktion entschieden, sich an dem aus ihrer Sicht rechtsfehlerhaften Verfahren nicht weiter zu beteiligen.

 

Folglich haben wir nicht an den Vorstellungsgesprächen teilgenommen, haben uns nicht an der Einstellung einer Auszubildenden zur Verwaltungsfachangestellten im Ausschuss beteiligt und werden uns auch konsequenterweise nicht an der Einstellung der Inspektorenanwärter im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beteiligen.

 

Um für zukünftige Einstellungsrunden Rechtssicherheit zu haben, werden wir die Entscheidung, die der Stadtrat ohne uns getroffen hat, der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorlegen. Denn wir bleiben bei unserer Überzeugung:

 

Wer solch weitreichende Entscheidungen wie diese Einstellungen verantwortet, muss sicher sein können, korrekt und gerecht zu handeln und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese zu genügen.

 

 

Anna Schmidt


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