Lebacher Einstellungskriterien verstoßen gegen das Grundgesetz
Anna Schmidt, Fraktionssprecherin
Die Kommunalaufsicht hat die Eingabe der SPD-Fraktion bearbeitet und entschieden: Die Einstellungskriterien verstoßen gegen Art. 33 Abs. 2 GG.
Lesen Sie hierzu im Anhang die Entscheidung der Kommunalaufsicht!
Dazu klicken Sie bitte unten die Datei "komm-auf.pdf" einfach an! Sie öffnet sich dann von selber.