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Mitteilungen

22.07.2010

Lebacher Einstellungskriterien verstoßen gegen das Grundgesetz

Anna Schmidt, Fraktionssprecherin

Die Kommunalaufsicht hat die Eingabe der SPD-Fraktion bearbeitet und entschieden: Die Einstellungskriterien verstoßen gegen Art. 33 Abs. 2 GG.   Lesen Sie hierzu im Anhang die Entscheidung der Kommunalaufsicht!

Dazu klicken Sie bitte unten die Datei "komm-auf.pdf" einfach an! Sie öffnet sich dann von selber.

Dateien:
komm-auf_01.pdf (1.5 M)

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