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30.10.2007

Landsweiler Kühe stoppen die Saarbahn?

Anna Schmidt, Fraktionssprecherin

Wer bestellt hier? Wer bezahlt hier?

Unter der Überschrift "Stoppen 180 Kühe den Saarbahn-Weiterbau?" schildert die Saarbrücker Zeitung vom 30.10.2007 unter anderem, dass ein Landwirt aus Lebach-Landsweiler über den Bau einer Brücke oder einer Unterführung für sein Vieh verhandelt. Man verhandelt, so der Bericht, um einem möglichen Einspruch des Landwirtes gegen den Weiterbau der Saarbahn abzuwenden. Die Über- oder Unterführung soll zwei öffentliche Feldwege, die im Eigentum der Stadt Lebach sind, verbinden.

 

 

Die Stadt Lebach wird mit der Aussage zitiert, dass für den Bau von Brücke oder Unterführung einfaches Baurecht greife: "Wie bei jedem neuen Haus braucht man einen Bauplan und eine Baugenehmigung."

 

 

Die SPD Lebach hat sich kundig gemacht und Erstaunliches zu Tage gefördert. Eine einfache Nachfrage bei den Experten des Eisenbahnbundesamtes hätte auch Bürgermeister Schmidt zu der Erkenntnis gebracht, dass es so einfach nicht ist, wie sein Rathaus es darstellt.

 

 

Der § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes schreibt in 1. Satz vor, dass "Betriebsanlagen einer Eisenbahn ... nur gebaut oder geändert werden (dürfen), wenn der Plan vorher festgestellt ist." Das bedeutet: Einfaches Baurecht genügt hier nicht.

 

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verlangt für Brücken oder Unterführungen in jedem Einzelfall einen Kreuzungsvertrag, der auch eine Aufteilung der Kosten enthält. Der § 11 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes regelt, dass der Beteiligte, dessen Verkehrsweg hinzukommt, die Kosten zu tragen hat. Wenn also eine Verbindung über die Bahn zwischen zwei Feldwegen als öffentlicher Weg gebaut wird, muss die Stadt Lebach die Kosten tragen. Wird der Verbindungsweg ausschließlich für den Landwirt und seine Kühe gebaut, also als Privatweg, so muss die Stadtbahn GmbH bezahlen. Die geschätzten Kosten belaufen sich – so Insider der Stadtbahn – auf 1,5 bis 2 Mio. Euro.

 

 

Die SPD Lebach befürchtet, dass weder die Stadtbahn noch die Stadt Lebach das benötigte Geld aufbringen kann.

 

 

Die SPD Stadtratsfraktion wird Bürgermeister Schmidt in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 22.11.2007 folgende Fragen stellen:

 

 

  1. Hat der Landwirt bereits heute einen Bahnübergang, den er nutzen kann?
  2. Ist man überhaupt verpflichtet, einen neuen Übergang zu bauen?
  3. Wie hoch sind die konkreten Baukosten für die Über- bzw. Unterführung?
  4. Wurde inzwischen mit dem Landwirt ein Kreuzungsvertrag geschlossen? Wenn ja, von wem?
  5. Wer trägt die Kosten der öffentlichen bzw. privaten Kreuzung?
  6. Ist eine private Kreuzung zwischen zwei öffentlichen Wegen überhaupt üblich und gibt es hierfür Beispiele in Deutschland?
  7. Ist eine Bezuschussung durch das Land möglich?
  8. Sind die entsprechenden Mittel bereitgestellt?

 

Anna Schmidt, Fraktionssprecherin


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