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Mitteilungen

23.02.2014

Der/ Die Beste möge es werden! Für ein transparentes Verfahren bei der Neubesetzung der Hauptamtsleiterstelle!

Der Stadtrat Lebach hat in seiner Sitzung am 20.2.2014 auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen:

Der/ Die Beste möge es werden!

Für ein transparentes Verfahren bei der Neubesetzung der Hauptamtsleiterstelle

 

Die Stelle des Hauptamtsleiters ist frühzeitig intern auszuschreiben, damit nach Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.

 

 

Begründung:

Anfang Januar hat Bürgermeister Klauspeter Brill die Mitglieder des Personalausschusses über seine ersten Personalentscheidungen informiert. Die SPD-Fraktion begrüßt seine Entscheidung, das Sekretariat des Bürgermeisters mit einer jungen, engagierten Kollegin zu besetzen, und wünscht dieser viel Erfolg in ihrer neuen Tätigkeit und eine gute Zusammen-arbeit mit ihrem Chef.

Während diese Stellenbesetzung - im Rahmen des gültigen Stellenplans - in der ausschließlichen Entscheidungskompetenz des Verwaltungschefs liegt, bestimmt das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG), dass bestimmte Personalmaßnahmen zwingend dem Gemeinderat vorbehalten sind, d.h., der Lebacher Stadtrat muss entscheiden.

Der Inhaber der Hauptamtsleiterstelle ist derzeit erkrankt und es ist dato unklar, wann und ob er seinen Dienst wieder antreten kann. Damit - sollte in absehbarer Zeit die Neubesetzung der Hauptamtsleiterstelle notwendig werden - ein transparentes Verfahren sicher gestellt werden kann, welches im Sinne der Bestenauslese den kompetentesten Kandidaten aus dem Pool der im Rathaus zur Verfügung stehenden und interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Hauptamtsleiter „befördert“, beantragt die SPD, dass die Stelle des Hauptamtsleiters intern ausgeschrieben wird.

Das KSVG zählt in § 35, Absatz 11 „die Ernennung und Entlassung von leitenden Beamtinnen und Beamten sowie die Einstellung und Entlassung von leitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern“ zu den vorbehaltenen Aufgaben des Stadtrates (vgl. hierzu auch den Kommentar von Lehné/Weirich zu den §§ 59 und 35 KSVG).

Eine Ausschreibung verlangt auch das Landesgleichstellungsgesetz in § 10, Satz 1: „In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, muss ein freier Arbeitsplatz ausgeschrieben werden....“.

 

 

Anna Schmidt, Fraktionsvorsitzende


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