Navigation

Springe direkt zu

- -

A- A A+

Inhaltsbereich

17.03.2013 21:56

Lebach unter Strom

Kategorie: Startseite
Steigende Energiekosten wird das Thema sein, dass uns in den nächsten Jahren mehr und mehr beschäftigen wird.   Niemand ist in der Lage, der Stromlobby bei ihrer rasanten Preisentwicklung nach oben Einhalt zu gebieten, weil man es nicht kann oder es nicht will.   Hiergegen möchte die SPD Gresaubach auf kommunalpolitischer Ebene ein Zeichen setzen - und Ideen zum Gegensteuern entwickeln.

Eine weitere Verschärfung der Situation wird sich durch sinkende Einkommen einstellen, zum einen, weil zunehmend jetzt noch berufstätige Mitbürger die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand gehen und somit über geringere Einkommen verfügen werden, zum anderen, weil mehr und mehr Arbeitnehmer durch eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik auf Bundesebene nur noch unter erschwerten Bedingungen  ihren Lebensunterhalt erwirtschaften können.

Es ist zweifellos nicht falsch, wenn ein Bürgermeisterkandidat der Meinung  ist, dass es zu einer Spaltung der Gesellschaft führt, wenn eine Vielzahl von Bürgern seiner Gemeinde die steigenden Strompreise kaum noch finanzieren kann. Nur welche Möglichkeiten hat er dagegenzusetzen?

Bisher ist dieses Thema nur von einem Kandidaten bei der aktuellen Wahl zu einem neuen Lebacher Bürgermeister aufgegriffen worden, wenn auch nur kurz angesprochen, aber so doch zumindest einmal thematisiert

Lebach verfügt wohl über seine eigenen Stadtwerke, und somit gibt es auch einen bedingten Gestaltungsraum in Bezug auf eine kurzfristige Preisentwicklung der Energiekosten. So lange jedoch der Strom an anderer Stelle eingekauft werden muss, ist dieser Gestaltungsraum sehr begrenzt und in absehbarer Zeit eventuell ausgeschöpft.

Langfristig wird ein Bürgermeister jedoch bei dieser Variante  kaum die Preise zum Wohle seiner Kommune beeinflussen können.

Es wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als nach alternativen Konzepten zu suchen und ggf. auch ungewöhnliche Wege zu gehen.

Eines der Konzepte könnte sein, dass die Kommune selbst zum Energieerzeuger wird.

Möglicherweise werden viele die Frage stellen, wie sollte eine Stadt mit einem solch defizitären Haushalt die Investitionen für ein solches Unterfangen finanzieren können?

Manch einer wird sicherlich bestrebt sein, einen solchen Gedanken sogleich als „Spinnerei“ vom Tisch zu fegen, ohne sich ernsthaft mit den Möglichkeiten auseinander zu setzten und ein solches Vorhaben einmal durch zu kalkulieren.

Ich gehe davon aus, als in der Gemeinde Morbach im Hunsrück im Jahr 2001 die ersten Überlegungen in diese Richtung angestellt wurden, haben nicht wenige den Kopf geschüttelt und es nicht für möglich gehalten, dass diese Gemeinde heute über 14 Windkraftanlagen (darunter ein Bürgerwindrad), eine 2,1 MW große Photovoltaikanlage (fest installierte Anlagen sowie Nachführsysteme, die sich nach dem Sonnenstand richten) und eine Biogasanlage, die   pro Jahr etwa 45 - 50 Millionen kw/h elektrischen Strom mit einer jährlichen CO2-Einsparung von 32.500 to. verfügt

Diese Anlagen produzieren bereits jetzt wesentlich mehr umweltfreundlichen Strom, als die über 11.000 Einwohner der verbandsfreien Gemeinde Morbach benötigen.

 

Erstellungskosten

Je nach Nennleistung, das heißt nach Größe der Anlage, variieren die Kosten.

Bei großen Anlagen mit mehr als 1 Megawatt (MW) rechnet man mit 800 bis 1000 Euro pro kW.

Bei kleineren Anlagen unterhalb dieser Leistung werden bis zu 2.500 Euro pro kW zu Grunde gelegt.

Danach ergibt sich für  eine Anlage mit 2,5 MW  ein Preis von 2 bis 2,5 Millionen Euro.

Der Turm und der Rotor machen zusammen fast die Hälfte der Anlagenkosten aus. 

Zu den Anlagenkosten, die 70 bis 80 Prozent der Anfangsinvestitionen ausmachen, kommen die Investitionsnebenkosten hinzu. Hier sind die Netzanbindung und das Fundament die größten Kostenverursacher.

 

Installationskosten (in €)

WEA (inkl. Transport Errichtung)

2.500.000

Fundament

250.000

Übergabestation

50.000

Verkabelung im Windpark

35.000

Netzanbindung (inkl. SDL, UW)

350.000

Zuwegung und Kranstellflächen

50.000

Planungskosten (2,0% der IK)

62.100

Gutachten und Gebühren

25.000

Ausgleichszahlungen

25.00

Posten für unvorhergesehenes

17.900

Investitionskosten je WEA

3.235.000

Ein weiterer Kostenfaktor für Windenergieanlagen sind die Betriebskosten, an denen die Wartungskosten den größten Anteil haben. Auch Versicherungen, Steuern und Pachtgebühren gehören zu den Betriebskosten. Moderne Windkraftanlagen sind darauf ausgelegt, zwanzig Jahre lang Strom zu erzeugen.

In Windparks reduzieren sich die Wartungskosten je Einzelanlage.

 

Betriebskosten (in €)

Pacht 4 % vom Umsatz

20.077

Voll- Wartungsvertrag 1,2 ct je kw/h

64.008

Rücklagen

5.000

Versicherungen

5.000

Strombezug

3.000

Betriebsführung und Verwaltung (4% vom Umsatz)

20.077

Jahresabschluss, Steuerberatung

4.000

Weiteres

3.837

 

125.000

 

Vergütung

§ 29 Windenergie

(1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 5,02 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung).

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 9,2 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrages, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrages unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 5 zu diesem Gesetz

 

Erlöse

Die Erlöse entstehen laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus der vom Netzbetreiber zu zahlenden Einspeisevergütung für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom. Jede Kilowattstunde (kWh) Strom aus Windenergie wird dabei mit einem festgelegten Betrag vergütet. Aktuell liegt der Vergütungssatz bei 4,92 Cent pro kWh. In den ersten 5 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gibt es eine zusätzliche Anfangsvergütung in Höhe von 9,20 Cent pro kWh. Der Betrag wird jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt.

 

Referenzertrag in %

Anfangsvergütung

Basisvergütung

Jahr der Innbetriebnahme

 

 

2011

                        9,02

4,92

2012

8,93

4,87

2013

8,84

4,82

2014

8,75

4,77

2015

8,66

4,73

 

Mit Hilfe des Referenzenergieertrags regelt das EEG, wie lange die erhöhte Anfangsvergütung von 8,88 Ct/kWh (in 2013) gezahlt wird.

Damit wird ermöglicht, dass auch in windschwächeren Gebieten WEA´s errichtet und wirtschaftlich betrieben werden können und somit Windstrom regional ausgeglichen in das deutsche Versorgungsnetz eingespeist wird.
Je höher der Ertrag an einem realen Windenergiestandort ist, umso kürzer wird die erhöhte Anfangsvergütung gezahlt.

 

Standort Qualität

Laufzeit der erhöhten Vergütung
(danach erfolgt Grundvergütung bis zum Ablauf der 20 Jahre EEG Förderung)

>=150%

 

5 Jahre (Mindestlaufzeit)

140%

 

7 Jahre + 3 Monate

130%

 

9 Jahre + 5 Monate

120%

 

11 Jahre + 8 Monate

110%

 

13 Jahre + 11 Monate

100%

 

16 Jahre + 1 Monat

90%

 

18 Jahre + 4 Monate

<=82,5%

 

20 Jahre (Maximallaufzeit)

 

Die Erlöse einer Windenergieanlage hängen stark von deren Auslegung und den Windgeschwindigkeiten auf Nabenhöhe ab. Die Erträge sind in der dritten Potenz von der Windgeschwindigkeit abhängig, das heißt, bei einer Verdoppelung der Windgeschwindigkeit verachtfacht sich der Ertrag. Daher muss bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit ein großer Wert auf die Zuverlässigkeit des Windgutachtens gelegt werden.

Bis hierher wurden nur die Erlösbedingungen für einen konventionellen, gewerblichen Windkraftbetreiber – Investor dargelegt, der den erzeugten Strom ausschließlich in das Öffentliche Netz einspeist.

Wie würde nun ein Ergebnis aussehen wenn unsere Stadt als Energieversorger unsere Haushalte beliefern würde, Gewerbebetriebe und Handwerk sind bei dieser Überlegung noch nicht berücksichtigt. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass auch hier großes Interesse vorhanden ist sich einem solchen Projekt anzuschließen bzw. Teil eines solchen zu werden.

Die Berechnung basiert auf einem Angebot, das unsere Stadtwerke im Februar für einen Haushalt  unterbreitet haben.

Es ist auf die Summe aller Lebacher Haushalte hochgerechnet.

 

Variante 1

Anzahl Haushalte Stadt Lebach

ca.  kWh/J pro Haushalt

ges. kWh/J

Grundpreis in €

Preis je kWh ct

Erlös Grundpreis in €

Erlös kWh ct.

Erl. kWh in €.

Erlöse ges.

 

 

 

8000

3400

 

72,00

 

576.000,00

 

 

576.000,00

 

 

27.200.000,00

 

26,25

 

714.000.000,00

7.140.000,00

7.140.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

7.716.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante 2

Anzahl Haushalte Stadt Lebach

ca.  kWh/J pro Haushalt

ges. kWh/J

Grundpreis in €

Preis je kWh ct

Erlös Grundpreis in €

Erlös kWh ct.

Erl. kWh in €.

Erlöse ges.

 

 

 

8000

3400

 

115,00

 

920.000,00

 

 

920.000,00

 

 

27.200.000,00

 

25,05

 

681.360.000,00

6.813.600,00

6.813.600,00

 

 

 

 

 

 

 

 

7.733.600,00

 

7,7 Mio. € würde unsere Stadt nach diesem Beispiel durch den Verkauf des erzeugten Stroms jährlich einnehmen,  Erstellungs- und Betriebskosten  sind natürlich gegen zu rechnen.

Wird eine Kommune Energieerzeuger, hat sie vielfältigere Möglichkeiten der wirtschaftlichen Gestaltung eines solchen Unternehmens, z.B. durch die Schaffung von Genossenschaften, Kooperationen, Gesellschaften, Verbünden, Zusammenschluss mit anderen Gemeinden und sonstigen evtl. ganz anderen Beteiligungen.

Hier ist die Kreativität, die schöpferische Phantasie und der Gestaltungswille einer Verwaltung gefragt. Sie wird sich daran messen lassen müssen, in wie weit sie tatsächlich aktiv geworden ist in Bezug auf autarke Energiegewinnung und Energiekostengestaltung sowie der Suche nach Möglichkeiten, Einkünfte für den Städtischen  Hauhalt, neben den klassischen Steuern und Abgaben, zu prüfen und zu finden,  oder ob sie nur Energiezwischenhändler bleibt.

Nehmen wir einmal an, unsere Stadtverwaltung würde sich entschließen und sagen:

„Wir fragen unsere Bürger, ob sie mit uns gemeinsam den Weg zur eigenen und unabhängigen  Stromversorgung gehen.“

Jeder kann sich an den Erstellungskosten im Rahmen seiner Möglichkeiten beteiligen, dafür bekommt er zuverlässig und gut kalkulierbar auf Dauer günstigen Strom.

Es ist wesentlich und wichtig, die Bürger auf diesem Weg mitzunehmen, ihr Potenzial an Mitgestaltungsmöglichkeiten einzubinden. Denn Sie haben großes Interesse daran, dass Energie für sie auch in 20 Jahren bezahlbar sein wird.

Heute haben wir mit unserer Stadt noch die Möglichkeit, einen entsprechenden Weg einzuschlagen, hoffentlich verpassen wir nicht diese Gelegenheit und überlassen dieses Feld wieder einmal anderen.

Stellt man nun die Investitionskosten, Betriebskosten und zu erwirtschaftende Erlöse durch eine Eigennutzung der Stadtwerke gegenüber, zuzüglich der zu erwartenden Erlöse durch Einspeisung der Überschüsse in das öffentliche Netz, ist die eigene Energieerzeugung durchaus wirtschaftlich zu gestallten und sicherlich kein „Luftschloss“.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir uns gemeinsam mit einem solchen Angebot aus der Umklammerung der Multis und ihrem Preisdiktat befreien könnten.

 

Wir wünschen uns in unserem Rathaus eine Bürgermeisterin, einen Bürgermeister und in unserem Stadtrat Ratsmitglieder, die den Mut haben, mit ihren Bürgern diesen Weg zu gehen.

 

Quellen:

Walter Eggersglüß,  Energieberater

Landwirtschaftskammer Schleswig Holstein

Martin / Veltrup

dena deutsche Energieagentur

Gemeinde Morbach Hsr.

Stadtwerke Lebach

 

 

V. i. S. d. P.

01.03.2013

Matthias Schuberth, SPD Gresaubach

 

 

Liebe Mitbürger,

wir möchten Sie einladen, über dieses Thema zu diskutieren,

wie ist ihre Meinung zu diesem Thema,

wie groß ist das Interhesse an diesem Thema in unserer Stadt,

ist das Interesse so groß, um ggf. ein solches Vorhaben zu realisieren,

haben Sie andere Vorschläge, bitte beteiligen Sie sich,wir werden Ihre Mitteilungen sichten,Ihre Wünsche gesammelt und anonymisiert an unsere Stadtverwaltung weitergeben.

Bei entsprechendem Interesse werden wir uns für eine Umsetzung einsetzen.

Über den Stand der Dinge und alle Ergebnisse werden Sie sich an dieser Stelle informieren können.

 

Matthias Schubert, SPD-Gresaubach





Rechter Inhaltsbereich